Datum: 18. September 2009

PM 2009-208: Studiengebühren – Planen CDU und FDP wie in NRW Studiengebühren durch die Hintertür?

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag fordert von Ministerpräsident Stanislaw Tillich eine Klarstellung, ob in Sachsen die Studiengebührenfreiheit für das Erststudium definitiv beibehalten wird oder ob die sächsischen Hochschulen künftig in Eigenregie Studiengebühren erheben können.
Anlass sind die offen gehaltenen Formulierungen des Koalitionsvertrages. Dort heißt es <<Sachsen wird keine gesetzlichen Studiengebühren festschreiben.>>
Karl-Heinz Gerstenberg, der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, hegt einen Verdacht: "Wollen CDU und FDP Studiengebühren durch die Hintertür einführen? Wie das geht, zeigen beide Parteien seit Jahren in Nordrhein-Westfalen. Dort ist es jeder Hochschule freigestellt, Studiengebühren einzuführen, ohne dass Sie gesetzlich dazu gezwungen sind. Unter dem Druck knapper Hochschulmittel hat dort aber nahezu jede Hochschule Studiengebühren eingeführt. Plant das schwarz-gelb nun auch für Sachsen?"
Vor der Landtagswahl hatte die CDU noch versprochen, an der gesetzlich festgeschriebenen Studiengebührenfreiheit für Bachelor- und Master-Studiengänge festzuhalten.
Gerstenberg befürchtet, "dass es sich bei den im Koalitionsvertrag aufgeführten Studiengebühren für Langzeitstudierende nur um ein Ablenkungsmanöver handelt."