PM 2009-212: GRÜNE streben transparentere und attraktivere Landtagsarbeit an
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag bringt auf der konstituierenden Sitzung des Sächsischen Landtags einige Geschäftsordnungsanträge ein.
"Wir wollen die Arbeit des Parlaments transparenter und attraktiver gestalten", so Karl-Heinz Gerstenberg, der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion. "Eine bessere Debattenkultur, die Chancengleichheit für kleine Fraktionen sowie die Stärkung des Parlaments gegenüber der Staatsregierung sind unser Ziel."
In den Vorberatungen konnten die Koalitionsfraktionen schon von einigen Vorschlägen der GRÜNEN-Fraktion überzeugt werden. So findet sich im Geschäftsordnungsantrag von CDU- und FDP-Fraktion sowohl die häufigeren Sitzungswochen mit je zwei Sitzungstagen als auch die Möglichkeit einer Kurzintervention nach Redebeiträgen anderer Fraktionen.
Die GRÜNE-Fraktion legt folgende Änderungsanträge vor:
Einführung eines Prioritätenblocks
Der Prioritätenblock dient dazu aktuell besonders relevante und möglicherweise strittige Themen an den Anfang eines Sitzungstages zu setzen. Somit würde den Themen eine angemessene erhöhte Aufmerksamkeit zukommen. Jede Fraktion kann für diesen Block einen Gesetzentwurf oder Antrag benennen, der am Anfang des Sitzungstages behandelt werden soll. Die Debatte soll sich auf die wichtigsten Streitfragen beziehen. Deswegen soll es für diesen Block eine verkürzte Redezeit geben.
Vergabe von Ausschusssitzen nach ‚Sainte Laguë/Schepers‘ statt ‚d’Hondt‘
Im Sächsischen Landtag werden die Sitze der Fraktionen in den einzelnen Ausschüssen sowie deren Vorsitze nach dem so genannten ‚Höchstzahlverfahren nach d’Hondt‘ verteilt. Dieses benachteiligt tendenziell kleinere Fraktionen gegenüber großen Fraktionen. Die Berechnungsformel nach ‚Sainte Laguë/Schepers‘ hat diesen Fehler nicht und verteilt die Sitze gerechter und eher dem Wählerwillen entsprechend. Im Deutschen Bundestag wird daher bereits seit 1980 das Verfahren Sainte Laguë/Schepers angewandt.
Fragen an die Staatsregierung in Ausschüssen
Die bisherige Geschäftordnung regelt nicht, dass Abgeordnete der Staatsregierung in den Ausschusssitzungen Fragen zu aktuellen Themen stellen können. Dies führte in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen, da es im Ermessen des Ausschussvorsitzenden lag, ob eine solche Frage gestellt werden darf oder nicht. Der Vorschlag der GRÜNEN-Fraktion sichert allen Ausschussmitgliedern ein Mindest-Fragerecht zu. Dieses Recht würde auch zu einer Verringerung der Anzahl Kleiner Anfragen führen.
Gemeinsam mit Linksfraktion beantragt die GRÜNE-Fraktion:
- die grundsätzliche Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen
- die Befragung des Ministerpräsidenten alle drei Monate
- Rederecht im Landtag für den Datenschutzbeauftragten und den Präsidenten des Rechungshofes
Die GRÜNE-Fraktion hatte Anfang Juli Vorschläge für einen lebendigeren Landtag vorgelegt.
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