PM 2009-248: GRÜNE bringen Gesetzentwurf zum Schutz von Landesbediensteten gegen genetische Diskriminierung in den Landtag ein
Ab 1. Februar 2010 sind nach dem im Juli veröffentlichten Gendiagnostikgesetz des Bundes Untersuchungen und Analysen der Gene von Bewerberinnen und Bewerbern um einen Arbeitsplatz ausdrücklich verboten. Arbeitgeber dürfen vorhandene genetische Analysen nicht verwenden. Zudem besteht ein Verbot wegen Benachteiligungen aufgrund der genetischen Disposition.
Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der GRÜNEN, Johannes Lichdi:
"Es ist sehr zu begrüßen, dass der Bund endlich diese schwerwiegenden Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesetzlich unterbindet. Leider hat es das Land Sachsen bisher versäumt, diese Schutzrechte auch für seine eigenen Beamten, Richter und Bediensteten per Gesetz anzuordnen. Diese Schutzlücke wollen wir mit unserem Gesetzentwurf schließen."
Der GRÜNE Gesetzentwurf (5/406) sieht die Einführung eines § 37a im Sächsischen Datenschutzgesetz vor, der die Geltung des Bundes-Gendiagnostikgesetzes auch für Landesbedienstete vorsieht. Die erste Lesung findet im Dezemberplenum des Landtags statt.
"Wir stellen auch klar, dass der Aufsicht des Landes unterstehende Körperschaften, wie etwa der MDR, keine genetischen Analysen ihrer Mitarbeiter durchführen dürfen."
"Ich gehe davon aus, dass der Gesetzentwurf im Landtag auf breite Zustimmung stößt, denn für mich ist kein Gesichtspunkt erkennbar, wieso Landesbedienstete gegenüber anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern benachteiligt werden könnten", so Lichdi.
» Der GRÜNE Gesetzentwurf "Gesetz zum Schutz der Beschäftigten im öffentlichen Dienst vor genetischen Diskriminierungen im Freistaat Sachsen" (Drs. 5/406)