PM 2009-254: Anhörung Versammlungsgesetz – Rechtsprofessoren bestätigen verfassungsrechtliche Bedenken
Nach der heutigen Anhörung im Verfassungs- und Rechtsausschuss zum Gesetzentwurf der CDU-FDP-Koalition für ein neues Versammlungsrecht in Sachsen erklärt der rechtspolitische Sprecher der GRÜNEN Johannes Lichdi:
"Die als Sachverständige geladenen Rechtsprofessoren Martin Morlok und Ralf Poscher bestätigten unsere Auffassung, dass der Gesetzentwurf der Koalition über die bisher vorhandenen versammlungsrechtlichen Regelungen wesentlich und in verfassungswidriger Weise hinausgeht. Die Verfassungsrechtler betonten, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auch die Wahl von Ort, Zeit und Inhalt umfasst."
Prof. Morlok warnte davor, über jedes Stöckchen zu springen, das die Nazis hinhielten und demzufolge jeden Ort, den sie für ihre Aufmärsche auswählen, als Ort von historisch herausragender Bedeutung zu definieren und als Versammlungsort zu verbieten.
"Der Koalitionsentwurf beabsichtigt letztlich, an einer unbestimmten Anzahl von Orten unter dem Vorwand des Schutzes der Menschenwürde Versammlungsverbote aussprechen zu können."
"Selbst der von der Koalition benannte Prof. Dr. Dirk Heckmann warnte angesichts der taufrischen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4.11.2009 zum Fall Wunsiedel vor einem Schnellschuss des sächsischen Gesetzgebers", so Johannes Lichdi.
Der Dresdner DGB-Vorsitzende Ralf Hron beklagte als Sachverständiger die Praxis des Dresdner Ordnungsbürgermeisters Detlef Sittel zuerst den Nazis Platz zu schaffen und dem zivilgesellschaftlichen Protest nur den Raum zuzuweisen, der übrig bleibt.