PM 2009-258: Elbe – Bewirtschaftungsplan verstößt gegen EU-Wasserrahmenrichtlinie
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag kritisiert den heute von Umweltminister Frank Kupfer vorgestellten Bewirtschaftungsplan für den sächsischen Teil des Elbe-Einzugsgebietes als ambitionslos.
"Mit diesem Plan verstößt der Umweltminister gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Danach sollen erst bis 2027 alle Umweltziele für die sächsischen Gewässer erreicht werden, obwohl die Wasserrahmenrichtlinie einen Zeitrahmen bis 2015 gesteckt hatte. Dies läuft dem Sinn der WRRL und den Beschlüssen der europaweiten Umsetzungsstrategie zu wider", so Johannes Lichdi, der naturschutzpolitische Sprecher der Fraktion.
Derzeit erreichen nur acht Prozent der Oberflächengewässer in Sachsen einen guten ökologischen Zustand. Wenn nicht mehr Maßnahmen ergriffen werden als der Bewirtschaftungsplan es vorsieht, werden es 2015 nur 16 Prozent sein. Damit müsste der Freistaat für die restlichen 547 Oberflächengewässer eine Ausnahmegenehmigung bei der Europäischen Union beantragen.
"Hier wird die Ausnahme systematisch zur Regel gemacht. Der Freistaat hat einfach zu lange geschlafen. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie ist nicht erst kürzlich über uns hereingebrochen, sondern trat schon im Jahr 2000 in Kraft", so der Abgeordnete.
Der Umweltpolitiker fordert ein Umdenken der Staatsregierung und ein kurzfristiges konkretes Maßnahmenprogramm. "Statt nur 80 der 4.412 nicht passierbaren Querbauwerke für Fische wieder durchgängig zu machen, müssten es bis 2015 mindestens 1.000 sein."
Um die chemische Belastung in den Gewässern zu senken, schlägt Lichdi höhere Anreize für die ökologische Landbewirtschaftung vor.
Hintergrund:
In der Pressekonferenz ging Umweltminister Kupfer nicht auf die Zielerfüllung bis 2015 ein.
Der Zeitplan zur Erreichung der Umweltziele ergibt sich aus dem ‚Bericht über die sächsischen Beiträge zu den Entwürfen der Bewirtschaftungspläne der Flussgebietseinheiten Elbe und Oder‘.
Der Begriff Oberflächengewässer umfasst sowohl stehende Gewässer (Seen, Teiche, Talsperren) als auch Fließgewässer (Flüsse, Bäche).