Datum: 30. November 2009

PM 2009-261: GRÜNE: Sächsischer Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen verschleppt Beurteilung von lokalem Versorgungsbedarf an Haus- und Fachärzten

Zur Feststellung des lokalen Versorgungsbedarfs bei Haus- und Fachärzten dürfen in Sachsen seit Juni 2008 neben der Einwohnerzahl auch die Altersstruktur der Wohnbevölkerung, die Qualität der infrastrukturellen Anbindung sowie Tätigkeitsgebiete und Altersstruktur der niedergelassenen Ärzte herangezogen werden.
Wie jetzt eine Kleine Anfrage der GRÜNEN (Drs. 5/179) ergab, wird diese sinnvolle Änderung der Richtlinie jedoch bis heute nicht umgesetzt.
"Auch wenn mit der Feststellung eines zusätzlichen Versorgungsbedarfes an Haus- und Fachärzten in bestimmten Regionen Sachsens der reale Arztmangel nicht automatisch beseitigt wird, wäre dies ein erster Schritt, um den tatsächlichen Bedarf deutlich zu machen", kritisiert Annekathrin Giegengack, gesundheitspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion, die Untätigkeit des Sächsischen Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen. Dieser muss beurteilen, ob es einen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf gibt.
"Der Landesausschuss ist gesetzlich verpflichtet mit den zuständigen Behörden auf Landesebene einen Bedarfsplan zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung aufzustellen und jeweils der Entwicklung anzupassen. Wenn er dieser Aufgabe nicht nachkommt muss die Ministerin ein Machtwort sprechen, denn die Aufsicht über die Geschäftsführung des Landesausschusses hat das Sozialministerium", fordert Giegengack Sozialministerin Christine Clauß zum handeln auf.
"Die Änderung der Bedarfsrichtlinie war besonders für ein Bundesland wie Sachsen, mit seinem hohen Anteil älterer Bürgerinnen und Bürger, eine entscheidende Verbesserung. Seit Jahren klaffen die reale Erfahrung der Bürgerinnen und Bürger und die offiziellen Statements der Kassenärztlichen Vereinigung auseinander. Die Umsetzung der Richtlinie darf nicht länger verschleppt werden", so Annekathrin Giegengack.
» Kleine Anfrage "Auswirkungen der Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie für Vertragsärzte" (Drs. 5/179)