PM 2010-037: OVG-Beschluss zur Nazi-Demo – GRÜNE: Neues Versammlungsgesetz kann keine Nazidemos verhindern
Zum heutigen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bautzen (OVG) zur Nazi-Demo am 13. Februar in Dresden erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
"Das von der CDU/FDP-Koalition im Januar im Landtag beschlossene Versammlungsgesetz hat beim Beschluss des OVG, wie erwartet, keine Rolle gespielt. Einmal mehr wird deutlich, dass das neue Versammlungsgesetz keine Nazidemos verhindern kann. Der Regierungskoalition ging es nicht um den Schutz der Opfer des Nationalsozialismus."
"Das Gericht hat die Strategie der Stadtverwaltung Dresden, auf einen <<polizeilichen Notstand>> zu setzen, abgelehnt."
"Das OVG hat zwar den Nazis den Versammlungsort ‚Bahnhof Neustadt‘ genehmigt, aber keine Festlegung über die Route der Demonstration getroffen. Ich fordere die Stadtverwaltung Dresden auf, die Nazis nicht durch die Dresdner Neustadt ziehen zu lassen."
"Meine Kritik an der Entscheidung der Stadt, den Nazis den Aufmarschort ‚Bahnhof Neustadt‘ zuzuweisen, von dem die Nationalsozialisten Dresdner Juden in die Vernichtungslager abtransportierten, bleibt bestehen."
"Nach dem Gerichtsbeschluss besteht kein Grund, der von mir angemeldeten Kundgebung am Albertplatz die Genehmigung zu versagen."
"Der Protest gegen die Nazi-Demonstration muss gewaltfrei sein, aber auch in Sicht- und Hörweite erfolgen können."
"Das Urteil beweist, wie notwendig der zivil-gesellschaftliche Widerstand gegen die größte Nazi-Demonstration Europas ist."