PM 2010-038: GRÜNE warnen vor roll-back der Reform der Altersversorgung für Abgeordnete
Die Fraktion GRÜNE im Sächsischen Landtag warnt die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP davor, die Reform der Altersversorgung für Landtagsabgeordnete wieder rückgängig zu machen. (Sächsische Zeitung berichtete.)
"Die Einrichtung eines Versorgungswerkes für die Abgeordneten des Sächsischen Landtages war nicht der Weg unserer Wahl, aber er führt zumindest in die richtige Richtung", erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Dr. Karl-Heinz Gerstenberg.
"Der Beitrag für das Versorgungswerk entspricht dem Höchstbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung und ist damit im deutschlandweiten Vergleich der Parlamente beispielhaft niedrig. Ich warne davor, ihn jetzt hochzuschrauben, denn seit Jahren sind sich die Experten einig: Nicht die Abgeordnetenentschädigung ist das eigentliche Problem, sondern die überhöhte Altersversorgung."
Völlig verständlich ist für Gerstenberg dagegen die Unzufriedenheit unter den neuen Landtagsabgeordneten. "Im Landtag können nicht auf Dauer zwei Versorgungssysteme nebeneinander existieren. Hohe beamtenähnliche Altersbezüge für die alten Abgeordneten, deutlich niedrigere Leistungen für die neuen – das ist ungerecht und unter dem Gleichheitsgesichtspunkt verfassungsrechtlich angreifbar. Deshalb gibt es nur eine einfache Lösung: Alle Abgeordnete ins Versorgungswerk."
Die GRÜNE-Fraktion konnte im Herbst 2009 die Fraktionen von Linken und SPD zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf gewinnen, der mit Hinweis auf die Wirtschaftskrise die in Frage stehende Diätenerhöhung für diese Wahlperiode ablehnt.
Hintergrund:
Die Fraktion GRÜNE hatte sich in der vergangenen Legislaturperiode für eine eigenverantwortliche Altersversorgung der Abgeordneten nach dem Beispiel des Landtages Schleswig-Holstein eingesetzt und war an der CDU/SPD-Koalition gescheitert.
Das von dieser Koalition beschlossene Versorgungswerk orientiert sich an Nordrhein-Westfalen. Dort sind allerdings alle Abgeordneten Mitglied des Versorgungswerkes. Für jeden Abgeordneten des Landtages Nordrhein-Westfalen werden derzeit aber nicht monatlich 925 Euro wie in Sachsen, sondern 1.540 Euro eingezahlt, was zu einer wesentlich höheren Altersversorgung führt.