Datum: 18. Februar 2010

PM 2010-044: 233.691 Widersprüche gegen Verkauf von Bürger-Daten via Internet

233.691 sächsische Bürgerinnen und Bürger haben Widerspruch gegen den automatischen Abruf ihrer Daten aus dem Kommunalen Kernmelderegister eingelegt. Das geht aus einer Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Jähnigen (GRÜNE) hervor.
Im Kommunalen Kernmelderegister, das von der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) betrieben wird, werden die Meldedaten aller sächsischen Bürgerinnen und Bürgern zentral gespeichert. Seit 02. Februar ist der automatisierte Abruf von einfachen Melderegisterauskünften auch durch Private möglich.
"Wer nicht will, dass seine persönlichen Daten im Internet kursieren, muss aktiv werden und Widerspruch gegen die Weitergabe seiner Daten durch die SAKD einlegen", erklärt Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
„Die SAKD kann mit der Herausgabe von Daten Geld  verdienen, auch wenn die Bürger das gar nicht wollen", kritisiert die GRÜNEN-Politikerin. "Offensichtlich um das Angebot für Firmen attraktiver zu machen, wurden die Gebühren für die Abfrage Anfang des Jahres 2010 von 5,00 EUR auf 3,50 EUR gesenkt.“
„Ich fordere von Innenminister Markus Ulbig, den Datenschutz zu erhöhen. Die Weitergabe der Daten muss von der Einwilligung der Bürgerinnen und Bürger abhängig gemacht werden. Vielen Bürgern ist nicht bekannt, dass ihre Meldedaten durch die SAKD auch an Private herausgegeben werden und dass sie dagegen ein Widerspruchsrecht haben.“

Hintergrund:
Die Auskünfte umfassen persönliche Daten wie Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und gegenwärtige Anschriften.  

Die GRÜNE-Fraktion hatte sich in der Vergangenheit mit einem Gesetzentwurf dafür eingesetzt, dass Meldebehörden Daten nur nach Einwilligung weitergeben können.

» Kleine Anfrage "Widersprüche gegen die Weitergabe von Meldedaten"