Datum: 03. März 2010

PM 2010-062: Urteil zur Vorratsdatenspeicherung – GRÜNE: Wichtiger Sieg für Bürgerrechte – Rechtsgrundlage nichtig – Speicherung und Abruf beenden

"Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung ist ein wichtiger Sieg für die Bürgerrechte", freut sich Johannes Lichdi, einer der fast 35.000 Kläger im Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.
"Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtsgrundlagen für die Vorratsdatenspeicherung schlicht für nichtig erklärt und ist weiter gegangen, als nach den einstweiligen Anordnungen zu erwarten war", so Lichdi. "Die eher ungewöhnliche Nichtigerklärung ist eine schallende Ohrfeige für die alte CDU-SPD-Koalition. Bisher erhobene Daten müssen gelöscht werden und eine weitere Erhebung ist auch für Übergangszeit unzulässig."
"Das Urteil muss aber auch Konsequenzen für die anlasslosen, heimlichen Ermittlungsmethoden in Sachsen haben", fordert der grüne Rechtspolitiker. "CDU und FDP müssen von ihrem Plan zur anlasslosen Überwachung der Internet-Telefonie Abstand nehmen." Darauf hatten sich beide Partner im Koalitionsvertrag im September 2009 geeinigt.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil klargestellt, dass die vorsorgliche, anlasslose Speicherung von Telefonverbindungsdaten eine Ausnahme bleiben muss. "Bemerkenswert ist, dass das Gericht eine Verwendung der Daten durch Nachrichtendienste generell in Zweifel zieht", so Lichdi.
Zudem dürfe nach dem Urteil die Freiheitsausübung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden.
"Das Gericht hat nur unter engen Vorraussetzungen gesetzliche Regelungen für möglich erklärt, wenn <<anspruchsvolle und normenklare>> Regelungen zur Datensicherheit, zur Begrenzung der Datenverwendung, zur Transparenz und Rechtsschutz getroffen werden", so der Abgeordnete, "Eine Chance für die Freiheitsrechte, die der Gesetzgeber nutzen muss".