Datum: 18. März 2010

PM 2010-085: Sachsen will Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurücknehmen

Die Staatsregierung will der Rücknahme der Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention im Bundesrat zustimmen.
Das erklärte gestern Abend Justiz-Staatssekretär Dr. Wilfried Bernhardt in der Sitzung des Verfassung- und Rechtsausschusses des Landtags.
"Das ist ein längst überfälliger Schritt und ein deutliches Signal für die Gleichbehandlung von deutschen und nichtdeutschen Kindern", begrüßt Elke Herrmann, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, diese Ankündigung.
Anlass dieser Erklärung im Rechtsausschuss war ein GRÜNEN-Antrag, der die vorbehaltlose Anwendung der UN-Kinderrechtskonvention für deutsche und nichtdeutsche Kinder fordert.
Im Bundesrat wird aktuell ein Entschließungsantrag der Länder auf Rücknahme der Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention behandelt.
"Der bisher bestehende Vorbehalt in Deutschland bedeutet einen Verstoß gegen das in der UN-Konvention festgeschriebene Diskriminierungsverbot", kritisiert Herrmann. "In der Praxis kann das unter anderem dazu führen, dass minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge unter nicht Kind gerechten Bedingungen in Abschiebehaft genommen werden."
» GRÜNER Antrag ‚Rücknahme der Vorbehaltserklärung zu UN-Kinderrechtskonvention und effektive Umsetzung der Kinderrechte im Asyl- und Aufenthaltsrecht" (Drs. 5/1179)

Hintergrund:
Der vor 18 Jahren von der Bundesrepublik Deutschland auf Drängen der Bundesländer erklärte Vorbehalt führte dazu, dass die UN-Kinderrechtskonvention für ausländische Kinder in Deutschland nicht zur Anwendung kam.