Datum: 26. März 2010

PM 2010-094: Sozialministerin muss Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention in Sachsen vorlegen

Zum einjährigen Jubiläum der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention am 26. März erklärt Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
"Die UN-Behindertenkonvention ist seit dem 26. März 2009 geltendes Recht, aber in Sachsen fehlt es weiter an konkreten Taten zu ihrer Umsetzung. Sozialministerin Christine Claus muss dazu endlich einen Aktionsplan der einzelnen Ressorts der Staatsregierung vorlegen."
"Sachsen gehört bundesweit zu den Schlusslichtern bei der Integration im Schulbereich. Während im Bundesdurchschnitt 15,7 Prozent der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in integrativen Schulen lernen, gilt dies in Sachsen für nur 11,4 Prozent dieser Kinder. In Bremen lernen hingegen sogar 44,9 Prozent im gemeinsamen Unterricht."
"Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Eltern müssen selbst entscheiden können, ob ihr Kind eine Förderschule oder eine Regelschule besucht. Die gemeinsame Unterrichtung von behinderten und nicht behinderten Schülerinnen und Schülern muss in Sachsen deutlich ausgeweitet werden. Jedes Jahr, das ungenutzt vergeht, schadet den Kindern und kostet unnötig Geld."
"Die Zahlen anderer Bundesländer zeigen: Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg. Es ist wichtig, dass Kinder in der Schule Erfahrung mit Vielfalt machen. Denn Vielfalt ist normal."

Hintergrund:
Die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (kurz: UN-Behindertenrechtskonvention) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der bereits bestehende Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisiert.
In Deutschland ist das Übereinkommen erst zwei Jahre nach Verabschiedung, nämlich am 26. März 2009 in Kraft getreten.
Die Bundesrepublik Deutschland sowie die einzelnen Bundesländer sind verpflichtet, die in der Konvention verbrieften Rechte in nationales Recht umzusetzen. An die Vorgaben der Konvention gebunden sind die Behörden, Gerichte und die Gesetzgebung.
Die Zahlen zur Integration im Schulbereich: » Klaus Klemm, Sonderweg Förderschulen: Hoher Einsatz, wenig Perspektiven. Eine Studie zu den Ausgaben und zur Wirksamkeit von Förderschulen in Deutschland, Bertelsmann Stiftung, 2009.