PM 2010-097: Parteien-Sponsoring – GRÜNE: Prüfergebnis der Bundestagsverwaltung räumt Bedenken nicht aus
Zur heutigen Mitteilung von Bundestagspräsident Norbert Lammert, dass das Sponsoring bei Parteiveranstaltungen der CDU in Sachsen und Nordrhein-Westfalen nicht gegen das Parteiengesetz verstößt, erklärt Antje Hermenau, Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
"Das Ergebnis der rechtlichen Prüfung der Sponsoring-Affäre in Sachsen und Nordrhein-Westfalen durch die Bundestagsverwaltung kann meine grundsätzlichen Bedenken gegen die Sponsoring-Praxis der CDU nicht ausräumen. Was rechtlich nicht beanstandet werden kann, ist moralisch noch lange nicht in Ordnung."
"Leider bleiben auch Zweifel bezüglich der Frage, ob Gesprächstermine mit Ministerpräsident Tillich käuflich zu erwerben waren oder nicht. Die CDU wird weiterhin mit dem Vorwurf leben müssen, dass sie den Eindruck der Käuflichkeit von Spitzenpolitikern erweckt und damit dem Ansehen der Demokratie geschadet hat."
"Die Bundestagsverwaltung hat sich auf die Darstellung der Parteivertreter verlassen, dass es lediglich öffentlichkeitswirksame Kurzgespräche unter den Augen der Öffentlichkeit gegeben habe. Unabhängige Bestätigungen dieser Darstellung sind offenbar nicht bekannt. Bundestagspräsident Lammert hat die Vorgänge als <<selten dämlich>> bezeichnet – das ist das Mindeste, was man der CDU vorwerfen muss."
"Die Bundestagsverwaltung hat geprüft, ob die Sponsoring-Praxis gegen das geltende Parteiengesetz verstößt. Sie hat ausdrücklich keine Stellung zu der Frage genommen, inwiefern das Parteiengesetz ergänzt werden müsste. Das ist aber dringend notwendig, da die Praxis des Sponsorings durch die Regelungen zu herkömmlichen Parteispenden bisher nicht erfasst wird."
"Es muss eine umfassende Transparenz hinsichtlich der Finanzierung der Parteien hergestellt werden. Intransparente Geschäfte zwischen Parteien und Unternehmen beschädigen die Demokratie."