PM 2010-116: 100 Ermittlungsverfahren in „Sachsensumpf“-Aktenaffäre, davon 21 gegen Journalisten
Anläßlich des laufenden Strafverfahrens gegen zwei Leipziger Journalisten vor dem Amtsgericht Dresden weist Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion im Sächsischen Landtag, darauf hin, dass die sächsischen Staatsanwaltschaften bisher insgesamt 100 Verfahren im Zusammenhang mit der "Sachsensumpf"-Aktenaffäre geführt haben.
"Ich habe erhebliche Zweifel, ob der Verfolgungseifer der Staatsanwaltschaft Dresden die richtigen trifft. Journalisten nehmen eine für die grundgesetzlich garantierte Informations- und Meinungsfreiheit wesentliche Aufgabe wahr. Diese ist in Gefahr, wenn flächendeckend gegen Journalisten ermittelt wird – offensichtlich ohne dass ihnen eine Straftat nachzuweisen ist. Nur eine Verurteilung bei 21 Verfahren spricht nicht dafür, dass Journalisten hier Recht und Gesetz flächendeckend verletzt hätten."
Allein ein Fünftel der 100 Verfahren, nämlich 21, trafen Journalisten, die über die Sachsensumpf-Affäre berichteten. 12 Verfahren wurden aufgrund übler Nachrede wegen Verbreitung einer ehrenrührigen Tatsache geführt. Nur ein einziges endete bisher mit einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen. Die anderen Verfahren, auch wegen Verleumdung oder Beihilfe zur Verletzung eines Dienstgeheimnisses, wurden eingestellt. Dies geht aus der Antwort einer Kleinen Anfrage von Johannes Lichdi, Drucksache 5 / 576, hervor.
» Kleine Anfrage "Strafverfolgung und Disziplinarverfahren…"
» Kleine Anfrage "Strafverfolgung gegen Journalisten im Zusammenhang mit der Aktenaffäre…" (Drs. 4/13516)