Datum: 17. Mai 2010

PM 2010-150: Schwarz-Gelb versucht, Sachsens Denkmalpflege zu demontieren

"Die CDU/FDP-Regierung versucht, die Axt an die Wurzeln des sächsischen Denkmalschutzes zu legen", so Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, Parlamentarischer Geschäftsführer und kulturpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, zu den bekannt gewordenen Änderungsabsichten beim Sächsischen Denkmalschutzgesetz.
Das Stadtforum Leipzig hat der Öffentlichkeit den Arbeitsentwurf zur Novellierung des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes zugänglich gemacht.
Danach plant das Staatsministerium des Innern (SMI), die Anzahl der unter Schutz stehenden Bau- und Bodendenkmale einschneidend zu verringern.
Die nach 1990 bewusst aufgegebene Kategorisierung von Denkmalen würde wieder eingeführt. Das Landesamt für Denkmalpflege wäre zukünftig nur noch für Kulturdenkmale <<von herausragender Bedeutung>> zuständig. Für die <<einfachen Denkmale>>, nach bekannt gewordenen Absichten des SMI ca. 80 bis 90 Prozent der landesweiten Denkmale, wären die unteren Denkmalschutzbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten allein zuständig.
"Mit dieser Gesetzesnovelle würde Innenminister Markus Ulbig eine über hundertjährige Erfolgsgeschichte der Denkmalpflege in unserem Land beenden", kritisiert Gerstenberg. "Nachdem es dem ehemaligen Innenminister Albrecht Buttolo nicht gelungen ist, im Zuge der Verwaltungsreform das Landesamt für Denkmalpflege abzuschaffen, versucht sein Nachfolger es nun zu entmachten."
"Ich erwarte einen erheblich geringeren Schutz sächsischen Kulturgutes und die schrittweise Zerstörung von angeblichen ‚Denkmalen 2.Klasse’", so der Abgeordnete. "Das ist absehbar, denn die unteren Denkmalschutzbehörden in Sachsen leiden unter einem Mangel an Fachpersonal und haben seit der Verwaltungsreform ohnehin Schwierigkeiten, ihre umfangreicher gewordenen Aufgaben zu erfüllen."
"Das Innenministerium lässt völlig außer Acht, dass der hochwertige Bestand an Kulturdenkmalen einen wichtigen Teil unserer Identität und des internationalen Rufes Sachsens ausmacht."
Die im Gesetzentwurf geforderte verbindliche und gerichtsfest fachlich-inhaltlich begründete Eintragung als <<Kulturdenkmal herausragender Bedeutung>> in ein sächsisches Denkmalbuch bis spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes ist angesichts einer Gesamtzahl von etwa 100.000 Denkmalen in Sachsen nicht erfüllbar. Aufgrund des Zeit- und Personalmangels im Landesamt für Denkmalpflege würde nur ein sehr kleiner Teil der sächsischen Denkmale diesen Schutz versprechenden Status erhalten.
Bodendenkmale mit gesetzlichem Schutzanspruch wären nach den derzeitigen Plänen des SMI nur noch Denkmale aus <<vor- und frühgeschichtlicher Zeit>>. Alle anderen bisherigen mittelalterlichen und neuzeitlichen Bodendenkmale wären demnach nur noch in Ausnahmefällen als Kulturdenkmale entsprechend des Gesetzes anerkannt.
Ersatzlos gestrichen werden sollen Kulturdenkmale von <<städtebaulicher Bedeutung>>.
"Wenn der vorliegende Entwurf in dieser Form umgesetzt wird, verlieren gerade die Denkmale ihren Schutz, die ihn aufgrund ihres geringen Bekanntheitsgrades, ihrer stadträumlichen Lage oder ihres nicht vordergründig sichtbaren Wertes am dringendsten benötigen: Einzeldenkmale städtischer Strukturen und dörfliche Einzeldenkmale wie Vierseithöfe oder Umgebindehäuser", befürchtet Gerstenberg.