PM 2010-182: Bundespräsidentenwahl – SPD und GRÜNE gleichen ungerechtes Zählverfahren aus
Zur Kritik von CDU- und Links-Fraktion an der gemeinsamen Liste von SPD- und GRÜNEN-Fraktion zur Bundestagswahl erklärt Karl-Heinz Gerstenberg, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
"Würde im Sächsischen Landtag das im Bundestag übliche Zählverfahren nach Saint Lague-Schepers angewandt, entfielen auf die CDU 15 statt 16 Wahlfrauen bzw. -männer und auf die Linke würde 7 statt 8. Profitieren würden davon SPD und FDP, die jeweils 4 statt 3 Wahlfrauen bzw. -männer entsenden würden."
"SPD und GRÜNE gleichen durch eine gemeinsame Liste somit nur die Benachteiligung durch das in Sachsen leider übliche Auszählverfahren d’Hondt aus. Dieses Verfahren bevorzugt tendenziell die Parteien, mit den höheren Wahlergebnissen. CDU und Linke bemerken diese Ungerechtigkeit offenbar gar nicht mehr. Macht macht eben blind!"
"Ziel der in seltener Einheit von CDU und Linken vorgetragenen Kritik sind doch die eigenen Fraktionskollegen, die für die ‚Gemeinsame Liste für Joachim Gauck‘ stimmen könnten. Und Herr Flath möchte von seinem wirklichen Problem ablenken – dem Verhalten seines Koalitionspartners."
"Gemeinsame Listen in Landtagen zur Bundesversammlung sind keineswegs neu. In Bayern haben SPD und GRÜNE auch schon bei der letzten Bundespräsidentenwahl einen Platz mehr erobert. Und in diesem Jahr wird es noch mehr gemeinsame Listen geben."
» Berechnung nach Saint Lague-Schepers (PDF)
» Berechnung nach D’Hondt (PDF)