PM 2010-183: Wer mehr Einwanderung will, muss Arbeit der Härtefallkommission absichern
"Wenn die Staatsregierung mehr Einwanderung anstrebt, sollte die Arbeit der sächsischen Härtefallkommission auf eine gesicherte, gesetzliche Grundlage gestellt werden", antwortet Elke Herrmann, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf die jüngste Initiative von Innenminister Markus Ulbig (CDU) ‚Sachsen braucht Zuwanderung‘.
"Gesetze werden nie die Differentziertheit des Lebens der Einwanderer abbilden können", ist Herrmann überzeugt. "Mit Hilfe der Kommission sollen für Zuwanderer bei Härtefällen auch dann humanitäre Lösungen gesucht werden, wenn auf den ersten Blick die Gesetze dagegen sprechen."
Am Mittwoch, den 16. Juni, wird in der Landtagssitzung abschließend über den Gesetzentwurf der GRÜNEN-Fraktion zur Regelung der Tätigkeit der Sächsischen Härtefallkommission abgestimmt.
"Wir wollen die Hürden für die Inanspruchnahme der Kommission senken, damit der humanitäre Anspruch und Auftrag der Härtefallkommission besser ermöglicht wird", erklärt die Abgeordnete. "Die Frage der Sicherung des Lebensunterhaltes darf nicht länger darüber entscheiden, ob sich die Kommission überhaupt mit dem Fall befasst."
Die Arbeit der Sächsischen Härtefallkommission beruht auf einer Verordnung, die bereits im Dezember 2009 ausgelaufen ist und deren Gültigkeit bis zum 30. Juni 2010 verlängert wurde. Die bundesgesetzliche Grundlage bildet Paragraph 23a des Aufenthaltsgesetzes.
» Gesetzentwurf "Gesetz über die Sächsische Härtefallkommission" (Drs. 5/308)
Hintergrund:
An die Härtefallkommission können sich Migranten und Migrantinnen u.a. dann wenden, wenn ihre Asylverfahren abgeschlossen sind und sie abgeschoben werden sollen.
Die Kommission prüft, ob humanitäre oder persönliche Gründe vorliegen, die trotz der Ablehnung im Asylverfahren für einen Verbleib in Deutschland sprechen. Die Härtefallkommission ersucht in einem solchen Fall das Innenministerium, eine Aufenthaltserlaubnis auszustellen. Die abschließende Entscheidung liegt im Innenministerium.