PM 2010-193: Härtefallkommission – GRÜNE: Staatsregierung bewegt sich nur vorsichtig
Zur heute vorgelegten Neufassung der Verordnung zur sächsischen Härtefallkommission erklärt Elke Herrmann, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
"Die Staatsregierung bewegt sich, wenn auch nur vorsichtig. Das ist aus der neuen Verordnung zur sächsischen Härtefallkommission zu entnehmen. Die Hürden zum Zugang zur Kommission sollen verringert werden. Bei der eigenen Sicherung des Lebensunterhaltes wird nicht nur die Situation, sondern auch die Perspektive der Betroffenen beachtet. Für die Dauer des Verfahrens gilt Abschiebeschutz."
"Die Härtefallkommission darf aber nicht die Menschen außer Acht lassen, die infolge von Krankheit, Behinderung oder Traumatisierung nicht für sich selbst sorgen können. In solchen Fällen brauchen wir ebenso humanitäre Lösungen."
"BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden die Einschätzung der Neuregelung auch davon abhängig machen, ob für Kinder von ehemaligen Asylbewerbern eine Zukunftsoption entsteht, so dass Motivation für die Schulausbildung erreicht werden kann und sie einen Zugang zur Berufsausbildung erhalten."
"Wir bleiben dabei: Die Arbeit der sächsischen Härtefallkommission sollte statt auf eine Verordnung besser auf eine gesicherte, gesetzliche Grundlage gestellt werden."
Am vergangenen Mittwoch hatten CDU- und FDP-Fraktion im Landtag den Gesetzentwurf der GRÜNEN-Fraktion zur Regelung der Tätigkeit der Sächsischen Härtefallkommission abgelehnt.