Datum: 01. Juli 2010

PM 2010-202: Ärztliche Leistungen können Optikern nicht übertragen werden

Die sächsische GRÜNE-Fraktion kritisiert scharf die Pläne des Wirtschaftsministeriums, Optikern per Rechtsverordnung die Möglichkeit zu geben, ärztliche Leistungen zu erbringen.
„Die Klientelpolitik des Wirtschaftsministers Sven Morlok kennt keine Grenzen. Der Minister will den stark unter Konkurrenzdruck stehenden Optikern ein Stück aus dem milliardenschweren Kuchen der Krankenversicherung abgeben. Dafür nimmt er sogar die Gesundheitsgefährdung von Patienten in Kauf. Das ist untragbar“, kritisiert Annekathrin Giegengack, gesundheitspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Landtagsfraktion. „Herr Morlok sollte sich einen Augenarzt suchen, der ihm die Dollarzeichen aus den Augen entfernt.“
Nach höchstrichterlicher Rechtssprechung müssen Diagnostik und Therapie im ambulanten Sektor durch Fachärzte erbracht werden. Damit ist es fraglich, ob die vom Wirtschaftsministerium erlassene Rechtsverordnung überhaupt zum Tragen kommt.
„Die Bekämpfung des Ärztemangels war ein zentrales Thema der FDP im Wahlkampf. Der erste und einzige Vorschlag der Liberalen seit ihrer Regierungsbeteiligung ist, Handwerkern ärztliche Leistungen zu übertragen“, ist Giegengack empört. Die GRÜNE-Landtagsfraktion hat in dieser Legislaturperiode bereits zwei Anträge zur Bekämpfung des Ärztemangels in Sachsen eingebracht, die beide von CDU und FDP abgelehnt wurden.