Datum: 29. Juli 2010

PM 2010-227: „Sachsensumpf-Aktenaffäre“: Neue Merkwürdigkeiten? Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen Zeugen des Untersuchungsausschusses

Wie aus der Kleinen Anfrage zu den "Staatsanwaltlichen Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft zum sog. Sachsensumpf" (Drs. 5/2854) vom 14. Juli 2010 hervorgeht, hat die Generalstaatsanwaltschaft des Freistaates seit November 2009 (zuletzt am 5. Mai 2010) drei Ermittlungsverfahren gegen Zeugen eingeleitet, die vor dem Untersuchungsausschuss der vergangenen Legislaturperiode ausgesagt hatten.
"Diese Verfahren werden offensichtlich als besonders herausgehobene und bedeutsame Ermittlungsverfahren eingeschätzt, um damit die Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft zu begründen", vermutet Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Obmann im "Sachsensumpf"-Untersuchungsausschuss.
"Führt damit die Generalstaatsanwaltschaft die Strategie der Staatsanwaltschaft Dresden weiter, Personen strafrechtlich zu verfolgen, die der offiziellen Version der Staatsregierung widersprechen?"
"Die sachliche Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft ist nach der Gesetzeslage durchaus fraglich. Straftaten gegen Verfassungsorgane begründen nur im Falle einer Nötigung die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts und der Generalstaatsanwaltschaft, nicht zwingend im Falle einer potentiellen Falschaussage".
"Die Verfahren treffen unmittelbar die parlamentarische Aufklärung, die mit Einsetzung des Untersuchungsausschusses im Mai 2010 in der 5. Legislatur fortgeführt werden soll. Potentielle Zeugen können dadurch eingeschüchtert werden, auch wenn die Verfahren später eingestellt werden", so Lichdi. » Kleine Anfrage (Drs. 5/2854)"Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen …"

Hintergrund:
Die sachliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft richtet sich nach der sachlichen Zuständigkeit des Gerichts, bei dem das Verfahren anhängig ist oder zu machen ist (Kissel/ Mayer, Gerichtsverfassungsgesetz, Kommentar, 5. Aufl. 2008, § 142 GVG Rz. 2, 6). Die Generalstaatsanwaltschaft ist demzufolge Ermittlungs- und Anklagebehörde in Rechtssachen, in denen das Oberlandesgericht zuständig ist. Hierzu gehören alle im § 120 Abs. 1 GVG genannten Delikte. Die in der kleinen Anfrage genannten Tatbestände sind dort explizit nicht erwähnt. Für die Begründung der Zuständigkeit nimmt Herr Generalstaatsanwalt Klaus Fleischmann offensichtlich eine „besondere Bedeutung“ des Ermittlungsverfahrens an (vgl. §§ 142 iVm 120 Abs. 2 Nr. 1 GVG).
Die bei der Generalstaatsanwaltschaft angesiedelte Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES) ermittelt sachsenweit gewichtige Fälle und bedeutende Sachverhalte der Organisierten,- Umwelt,- und  Wirtschaftkriminalität und der Korruptionsstraftaten.
Zum 01. Januar 2009 übernahm Wolfgang Schwürzer das Amt eines Leitenden Oberstaatsanwaltes bei der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden. Dieser hatte zuvor als Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Dresden zusammen mit Staatsanwalt K. die Ermittlungen gegen die in den Akten des Verfassungsschutzes genannten Personen aus der Justiz geführt und weitestgehend im April 2008 eingestellt. Beide führten auch die staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren gegen die vor dem Amtsgericht Dresden angeklagten Journalisten sowie ehemalige Zwangsprostituierte. Wie im laufenden Strafverfahren vor dem Amtsgericht Dresden gegen Journalisten öffentlich wurde, arbeitet Staatsanwalt K. zwischenzeitlich mit einem Großteil seiner Arbeitskraft bei der Generalstaatsanwaltschaft (0,9 AKA); mit 0,1 AKA weiterhin bei der Staatsanwaltschaft Dresden.