Datum: 12. August 2010

PM 2010-232: Der Staat spielt schon wieder Datenkrake – Geplante Volkszählung 2011 verstößt gegen informationelle Selbstbestimmung

"Das Zensusgesetz 2011 verstößt klar gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und geht über die europäische Vorgaben hinaus", kommentiert Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die derzeitige Vorbereitung der ersten deutschen Volkszählung seit über 20 Jahren.
"Wieder einmal müssen sich Bürgerinnen und Bürger um Datenschutz und Bürgerrechte kümmern", kritisiert Lichdi. "Der Staat spielt schon wieder Datenkrake."
"Zu jeder Bürgerin und jedem Bürger werden beispielsweise Religionszugehörigkeit und Migrationshintergrund abgefragt. Und diese Datensätze sollen nicht einmal anonymisiert werden. Die unnötige Erfassung solcher persönlicher Daten birgt ein erhebliches Missbrauchspotenzial", so der Abgeordnete.
Das Sächsische Zensusausführungsgesetz, das im September von den Koalitionsfraktionen im Landtag verabschiedet werde soll, sieht Lichdi nicht weniger kritisch.
"Im Thüringer Ausführungsgesetz gibt es zum Beispiel die Vorgabe, dass die Zensusmitarbeiter keiner anderen Tätigkeit in einer Behörde nachgehen dürfen. Eine solche personelle Trennung ist wichtig, um dem Missbrauch der erhobenen Daten durch andere Behörden vorzubeugen. Außerdem haben in Thüringen Dritte keinen Zutritt zu den Räumen, in denen die Datenbestände ausgewertet und gespeichert werden, damit kein Unbefugter auf diese sensiblen persönlichen Daten zugreifen kann. Solche Schutzmaßnahmen sind in Sachsen überhaupt nicht vorgesehen. Hier wird ein schlechtes Bundesgesetz durch die schlampige Ausführung auf Landesebene noch problematischer."
Zum gleichen Ergebnis kommt eine Stellungnahme des Chaos Computer Club e.V. (CCC), die dem Sächsischen Landtag jetzt zugegangen ist. Die datenschutzrechtlichen Probleme des Sächsischen Ausführungsgesetzes könnten nach Ansicht der Bürgerrechtler «eine mögliche Verfassungswidrigkeit des gesamten Projektes Zensus 2011 hervorrufen bzw. verstärken.»
Der CCC weist ebenfalls auf die viel zu niedrig veranschlagten Gesamtkosten des Zensus 2011 hin. Diese lagen vor einem Jahr noch bei 250 Millionen Euro, seien aber inzwischen bereits auf rund 710 Millionen Euro gestiegen. Eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung des Freistaats und der Kommunen sei absehbar, so der CCC.
Gemäß europäischer Vorgabe soll im Jahr 2011 die erste europaweite Volkszählung durchgeführt werden. Dabei handelt es sich um einen registergestützten Zensus, der hauptsächlich auf Melde- und anderen Behördendaten basiert. Etwa acht Millionen Bundesbürger müssen mit einer stichprobenartigen persönlichen Befragung rechnen.
Datenschützer und Bürgerrechtler kritisieren genau dieses Vorgehen als intransparent. Im Juli 2010 reichten sie deswegen eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht ein, die von mehr als 13.000 Bürgern unterstützt wird.

Hintergrund:
Der Entwurf des Gesetzes wird am 18.8. im Haushalts- und am 19.8. im Innenausschuss behandelt. Vermutlich kommt es Anfang September zur Endabstimmung im Landtag, denn die Erhebungsstellen müssen noch im Herbst eingerichtet werden. » Sächsisches Zensusausführungsgesetz (Drs. 5/2570)