Datum: 16. August 2010

PM 2010-234: Urteile im Dresdner Journalistenprozess – GRÜNE: Stützpfeiler der Argumentation von Staatsanwaltschaft und Staatsregierung weggefallen

Zur heutigen Urteilsverkündung im Strafprozess gegen zwei Journalisten, die über Anhaltspunkte im sog. Sachsensumpf berichtet hatten, erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Obmann im sog. Sachsensumpf-Untersuchungsausschuss:
"Bemerkenswert ist, dass die Journalisten freigesprochen wurden, zwei Richter verleumdet zu haben. Das Gericht konnte die Urheberschaft der Angeklagten für die von der Staatsanwaltschaft und Nebenklage als verleumderisch vorgeworfenen Passagen eines Spiegel-Artikels nicht zweifelsfrei feststellen. Auch war der Richter nicht überzeugt, um die Journalisten wegen Beihilfe zu verurteilen."
"Das entscheidende Verdienst des Prozesses ist es aber, dass erstmals ein unabhängiges Gericht die Tatsache als erwiesen festgestellt hat, dass bei den polizeilichen Ermittlungen im Jahre 2000 die Bildvorlagen in den Vernehmungen der ehemaligen Zwangsprostituierten nicht vollständig protokolliert wurden. Die Aktenlage wurde von Staatsanwaltschaft, Staatsregierung und CDU bisher aber immer herangezogen, um die Unglaubwürdigkeit von Zeugen und die Haltlosigkeit der Vorwürfe zu beweisen."
"Damit ist der tragende Pfeiler der Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft Dresden gegen die vermeintlich involvierten Juristen weggefallen. Die Bewertung ist damit wieder völlig offen und im Landtagsuntersuchungsausschuss zu klären."
Auf der letzten Sitzung des Untersuchungsausschusses am Mittwoch, dem 11.8., wurde ein Beweisantrag beschlossen, die Akten zu den Ermittlungsverfahren dem Ausschuss vorzulegen und die ermittelnden Staatsanwälte zu vernehmen.
"Die Verurteilung wegen übler Nachrede zu Lasten der zwei Polizisten, die die Ermittlungen im Jahr 2000 führten, kommt überraschend. Der zur Strafverfolgung nötige Strafantrag wurde nicht von den Polizisten selbst, sondern offenbar vom Leipziger Polizeipräsidenten als Dienstvorgesetzten gestellt."
Das Gericht hat eine Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflichten festgestellt.
"Sollte dieses Urteil Bestand haben, besteht die große Gefahr, dass Journalisten gezwungen werden, ihre Quellen zu offenbaren, um sich strafrechtlich zu entlasten. Dies bedeutete einen massiven Eingriff in die nach Art. 5 Grundgesetz verfassungsrechtlich garantierte Pressefreiheit, die fundamental für eine freiheitliche Demokratie ist."
"Darum fordere ich Innenminister Markus Ulbig auf, den Polizeipräsidenten aufzufordern, den Strafantrag gegen die beiden Journalisten zurückzunehmen."
Die Verteidiger haben bereits angekündigt, Rechtsmittel gegen diesen Urteilsspruch einzulegen.