Datum: 16. August 2010

PM 2010-238: Sachsen verschenkt Mittel aus Pflegeversicherung

Der Freistaat Sachsen verschenkt nach wie vor Mittel aus der Pflegeversicherung, die demenzkranken Menschen und insbesondere ihren pflegenden Angehörigen zugute kommen könnten. Das ergab die heutige Expertenanhörung im Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz im Sächsischen Landtag.
Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beklagt, die seit über einem Jahr ausstehende Betreuungsangebotsverordnung (BAVO).
"Aus der nicht vorhandenen Fördermittelverordnung resultieren Intransparenz und fehlende Qualitätskriterien. Dabei stehen dem Land jährlich etwa 500.000 Euro aus der Pflegeversicherung zu. Ohne eine gültige Förderverordnung kommt das Geld allerdings nicht bei den Projekten der Selbsthilfe an."
"Die Modellprojekte in diesem Bereich arbeiten 2010 ohne bislang einen einzigen Cent Förderung des Landes erhalten zu haben. Von den 300.000 Euro, die im Doppelhaushalt 2009/10 pro Jahr eingestellt waren, wurden 2009 nur 191.400 Euro bewilligt."
Nach Auskunft der Fachreferatsleiterin des Sozialministeriums, Frau Oexle, sollen die diesjährigen Fördermittelanträge unter zu Hilfenahme der Kriterien der nicht mehr gültigen Förderverordnung und nach Rücksprache mit dem Kommunalen Sozialverband, durch das Sozialministerium bewilligt werden.

Hintergrund:
In Entwurf zum Doppelhaushalt 2011/12 sind für 2011 600.000 Euro und für 2012 879.000 Euro eingestellt.
Die niedrigschwelligen Betreuungsangebote können Menschen mit demenziellen Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen nutzen. Das gilt bereits bei der so genannten "Pflegestufe 0", wenn also eine Pflege im Sinne des Gesetzes noch nicht erforderlich ist und daher unterhalb der "Schwelle" professioneller Pflegedienste erfolgt. Aufgrund ihrer Erkrankung muss ein erhöhter Bedarf daran bestehen, sie zu beaufsichtigen und zu betreuen. Die Pflegekasse zahlt in diesem Fall monatlich 100 Euro, in schwereren Fällen monatlich 200 Euro.