Datum: 17. August 2010

PM 2010-241: Google Street View/Datenschutz – GRÜNE begrüßen neue Datenschutzdebatte – Auch Mieter können sich gegen Google Street View wehren

Zu der Debatte um die beabsichtigte Freischaltung der Google Street View-Aufnahmen in Dresden und Leipzig erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Johannes Lichdi: "Ich begrüße die Breite der neuen Datenschutzdebatte und empfehle allen Bürgerinnen und Bürgern in Dresden und Leipzig, umgehend Widerspruch gegen die Abbildung ihres Hauses bei Googles Kartendienst einzulegen." Die Datenschützer der Bundesländer hatten am Wochenende Widerspruchs-Leitfäden ins Internet gestellt, zu deren Verwendung Lichdi rät.
Der Abgeordnete weist darauf hin, dass sich nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter auf diesem Weg gegen die Veröffentlichung von Bildern ihres Heims wehren können.
"Jetzt scheint auch die CDU-Landtagsfraktion die Gefährdung des persönlichen Lebensbereichs durch Google Street View erkannt zu haben.
Ich erwarte, dass die Anträge der GRÜNEN-Stadtratsfraktionen zu Google Street View auch die Zustimmung der CDU-Fraktionen in Dresden und Leipzig finden werden."
"Wenn die CDU-Fraktion im Landtag sich nun ernsthaft für mehr Datenschutz engagieren will, muss sie aber auch dem grünen Gesetzentwurf gegen den Verkauf von Meldedaten der Bürgerinnen und Bürger zustimmen."

Hintergrund:
Der kalifornische Suchmaschinenbetreiber Google hatte vergangene Woche angekündigt, noch in diesem Jahr die umstrittenen Street-View-Fotos aller Straßen und Häuser für Deutschland freizuschalten. Dabei sollen zunächst die Aufnahmen von 20 Großstädten erreichbar sein. In Sachsen sind Dresden und Leipzig betroffen.
Vor Veröffentlichung der Bilder haben die betroffenen Bürgerinnen und Bürger bis zum 21. September die Möglichkeit, Google die Verwendung von Aufnahmen ihres Wohnhauses zu untersagen.

» Informationsbroschüre der Landesdatenschutzbeauftragten zu den Widerspruchsmöglichkeiten gegen Google Street View (PDF) » Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Meldegesetzes – GesEntwurf (Drs 5/1533)