Datum: 17. August 2010

PM 2010-243: Verfassungsklage gegen Sächsisches Versammlungsgesetz eingereicht

"Das Versammlungsgesetz ist nicht nur verfassungswidrig, sondern markiert eine fundamentale Grenzüberschreitung des Staates", erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, anlässlich der heutigen Pressekonferenz zur Vorstellung der Verfassungsklage der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN  gegen das sächsische Versammlungsgesetz.
"Das Gesetz stellt eine eklatante Verletzung der auch in der Sächsischen Verfassung verbrieften Rechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit dar und ist mit den Grundlagen des freiheitlichen Rechtsstaates nicht vereinbar", ist der Rechtspolitiker überzeugt. "Denn die schwarz-gelbe Koalition maßt sich an, den Bürgerinnen und Bürgern vorzuschreiben, wie das richtige Gedenken und die richtigen Gedenkorte auszusehen haben und versucht dies mit repressiven Mitteln durchzusetzen."
"Nicht zuletzt wurde die Notwendigkeit des Gesetzes damit begründet, das ’stille Gedenken‘ der Dresdner an der Frauenkirche am 13. Februar von Nazidemos freizuhalten", erinnert Lichdi.
"Die Dresdner Versammlungsbehörde hat im Februar 2010 aber zu keinem Zeitpunkt versucht, die Einschränkungen der Nazidemo mit dem Argument des Gedenkortes und des Schutzes der Opfer zu begründen. Stattdessen hat sie die Nazidemo an den Neustädter Bahnhof verlegt, von dem die Deportation viele Dresdner Jüdinnen und Juden in die Vernichtungslager begann. Daran erinnert auch eine Gedenktafel. Somit ist der Neustädter Bahnhof im Gegensatz zur Frauenkirche ein authentischer Gedenkort."
"Die CDU/FDP-Koalition gibt vor, etwas zu regeln, was sie in Wirklichkeit gar nicht regeln kann oder will", so der Abgeordnete.
» Gemeinsame Pressemitteilung zum Versammlungsgesetz (PDF) » Kleine Anfrage „Versammlung am 13. Februar 2010 am Neustädter Bahnhof in Dresden“