Datum: 23. August 2010

PM 2010-249: GRÜNE kritisieren Berufung der Staatsanwaltschaft im ‚Journalistenprozess‘

Die Berufung der Staatsanwaltschaft Dresden gegen das Urteil im Dresdner ‚Journalisten-Prozess‘ wird von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag kritisiert.
"Das bundesweite Echo auf die Verurteilung der Leipziger Journalisten war für die sächsische Justiz verheerend. Die Staatsanwaltschaft Dresden zeigt sich mit ihrer Berufung wie unbelehrbar sie ist", kritisiert Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Obmann im ‚Sachsensumpf‘-Untersuchungsausschuss.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat laut Presseinformationen gegen das Urteil des Amtsgerichts Dresden vom 13. August 2010 in «allen Punkten» Berufung eingelegt (siehe ‚Der Journalist‘, 20.08.2010).
"Selbst das überraschende Urteil des Amtsgerichts Dresden hatte überzeugend die Nichtverantwortlichkeit der beiden Journalisten für den SPIEGEL-Artikel «Dreckige Wäsche» begründet.
Die Journalisten waren wegen «übler Nachrede» zu jeweils 50 Tagessätzen wegen einer Frage in einem ZEIT-Artikel verurteilt worden.
"Der maßloser Verfolgungseifer der Staatsanwaltschaft bestärkt mich in dem Verdacht, dass es der von der Staatsregierung weisungsabhängigen Staatsanwaltschaft darum geht, die inhaltlich widerlegte Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Dresden zum ‚Sachsensumpf‘
vom April 2008 zu retten", erklärt Lichdi.
» Der Journalist, 19.08.2010

Hintergrund:
Ein Anklagepunkt gegn die Journalisten wurde in der Hauptverhandlung durch die Staatsanwaltschaft selbst fallengelassen, weil die unvollständige polizeiliche Aktenführung im Prozess als nachgewiesen galt.
In seiner ausführlichen Urteilsbegründung vom 13. August 2010 begründete das Amtsgericht Dresden den (Teil-) Freispruch der wegen Verleumdung und übler Nachrede angeklagten Journalisten damit, dass ein Tatbeitrag bezüglich des Spiegel-Artikels nicht nachgewiesen sei. Der als Zeuge geladene Spiegel-Redakteur übernahm die Verantwortung für die als verleumderisch angeklagten Passagen.