Datum: 31. August 2010

PM 2010-257: Weniger Geld = bessere Studienbedingungen?

Die Fraktion GRÜNE im Sächsischen Landtag wirft Wissenschaftsministerin Sabine von Schorlemer vor, die Hochschulen bei der Umsetzung des Programms für bessere Studienbedingungen allein zu lassen.
Die Ministerin hatte heute das Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre vorgestellt.
"Die Wissenschaftsministerin präsentiert ein längst von den Ländern beschlossenes Programm, bezahlen sollen es jedoch die klammen Hochschulen mit dem Geld, das ihnen gerade gekürzt wird. Weniger Geld gleich bessere Studienbedingungen?", fragt Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, Parlamentarischer Geschäftsführer und hochschulpolitischer Sprecher der Fraktion. "Man braucht keine höhere Mathematik, um zu merken, dass diese Gleichung nicht aufgehen kann."
Der Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage von Gerstenberg zufolge müssen die Hochschulen den notwendigen Eigenanteil für das Bund-Länder-Programm aus der allgemeinen Gesamtfinanzierung der Hochschulen tragen.
Die dafür notwendigen Mittel werden jedoch im laufenden Haushaltsvollzug sowie laut Haushaltsentwurf auch in den Jahren 2011 und 2012 gekürzt.
"Die unter anderem für die Lehre frei verfügbaren Mittel der Hochschulen werden von 26 Millionen Euro (2010) auf 17 Millionen Euro (2011/12) abgesenkt. Diese Gelder fehlen jetzt schon für Tutoren und Lehraufträge und künftig für die Eigenanteile an dem Programm", kritisiert der Abgeordnete. "Unter diesen Bedingungen braucht sich keine Hochschule für das Programm zu bewerben."
Der Hochschulpolitiker fordert: "Bessere Studienbedingungen brauchen sowohl neue gesetzliche Regelungen als auch das notwendige Geld. Mit unserem Studienreformgesetz formulieren wir einen besseren gesetzlichen Rahmen. Die Koalitionsfraktionen müssen jetzt in den Haushaltsverhandlungen zeigen, dass sie für eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Hochschulen sorgen."

Hintergrund:
Bund und der Länder vereinbarten im Rahmen der Qualifizierungsinitiative am 10. Juni 2010 das ‚Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre‘ im Umfang von 2 Mrd. Euro bis 2020, auf das sich Bund und Länder zuvor in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) verständigt hatten.
Das Bund-Länder-Programm wird als ‚dritte Säule‘ des ‚Hochschulpakts 2010‘ angesehen. Die Hochschulen müssen sich mit entsprechenden Konzepten bewerben, wenn sie vom Programm gefördert werden sollen. Anders als bei der Exzellenzinitiative oder anderen Programmen will der Freistaat die notwendigen Mittel für eine Anteilsfinanzierung des Landes in Höhe von 10 Prozent nicht zusätzlich zur Verfügung stellen, sondern von den Hochschulen finanzieren lassen. Bis 2020 müssten die sächsischen Hochschulen ca. 10 Millionen Euro Eigenanteilsmittel aufbringen, wenn sie mit durchschnittlichem Erfolg am Programm teilnehmen. » Kleine Anfrage der GRÜNEN-Fraktion "Programm für bessere Studienbedingungen…" Laut Haushaltsentwurf wird die Titelgruppe ‚Leistungsorientierte Mittelvergabe und Verstärkungsmittel für Lehre und Forschung‘ von 26,2 Millionen Euro (2010) auf 17,5 Millionen Euro (2011/12) abgesenkt.
Aus den frei verfügbaren Mitteln werden derzeit unter anderem Tutorien, Lehraufträge und Hilfskräfte zur Verbesserung der Studienbedingungen finanziert. (vgl. EP 12, S. 172)

Die erste Lesung des grünen Studienreformgesetzes findet am Donnerstag im Plenum des Landtages statt.