Datum: 12. Oktober 2010

PM 2010-298: GRÜNE zur Regierungsvorlage des Haushaltsentwurfs 2011/2012

Anlässlich der Expertenanhörung des Haushalts- und Finanzausschusses zum Haushaltsgesetz und Haushaltsbegleitgesetz 2011/2012 im Entwurf der Staatsregierung erklärt Antje Hermenau, finanzpolitische Sprecherin und Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Dieses Haushaltsgesetz mit all seinen Anlagen ist von einem Parlament, das sich selbst ernst nimmt, nicht beschließbar. Der Landtag muss den Entwurf der Staatsregierung grundsätzlich überarbeiten oder ihn an die Staatsregierung zur grundsätzlichen Überarbeitung zurück überweisen."
"Der Haushaltsentwurf ist in wesentlichen Fragen mit der heißen Nadel gestrickt und hat das vertretbare Volumen an Kreditermächtigungen oder Deckungsvermerken weit überschritten. Die vorgesehen Ermächtigungen für die Staatsregierung gehen zu weit. Das Parlament muss sich sein ureigenstes Budgetrecht wieder zurück holen", so Hermenau.
"Wir beabsichtigen, gegen diesen Haushalt Klage zu erheben, wenn er von den Koalitionsfraktionen im Wesentlichen so durchgepaukt werden soll, wie ihn die Staatsregierung eingereicht hat."
"Klagegründe gibt es in Hülle und Fülle. Bei dem jetzigen Entwurf wird das Budgetrecht des Parlaments unverhältnismäßig beschnitten und munter gegen wesentliche Haushaltsgrundsätze wie den der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit oder den der Vollständigkeit verstoßen."
"So soll durch die Kreditermächtigung für die Sachsen LB-Bürgschaft das Parlament außen vor gelassen werden, indem die Staatsregierung vom Parlament unkontrolliert bis zu 1,8 Mrd. Euro neue Schulden auf den Altschuldenstand Sachsens oben drauf packen kann. Das heißt: der Freistaat drückt sich vor der Ausweisung der Schuldenaufnahme im Haushaltsgesetz."
"Das ist und bleibt eine Frechheit – der neuverschuldungsfreie sächsische Haushalt ist damit Geschichte. Im schlechten Fall kann die Regierung kurz vor dem Greifen der Schuldenbremse noch einmal einen hohen Kredit aufnehmen und die Staatsschulden damit deutlich erhöhen."
"Die Regierungsvorlage zum Haushaltsentwurf 2011/2012 ist so nicht vom Parlament beschließbar – der Landtag muss den Entwurf zurückweisen und überarbeiten lassen."