PM 2010-301: Google Street View: Jetzt Widerspruch einlegen – Vorab-Widerspruchsfrist endet am zum 15.10.
Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, weist daraufhin jetzt noch bis zum 15.10. Vorab-Widerspruch gegen Google Street View einzulegen.
"Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Privatsphäre zu schützen und Google die Verwendung von Aufnahmen ihres Wohnhauses zu untersagen. Noch bevor Bilder in den deutschen Großstädten und auch Sachsen veröffentlicht werden."
Hintergrund:
Der kalifornische Suchmaschinenbetreiber Google hat angekündigt, noch in diesem Jahr die umstrittenen Street-View-Fotos aller Straßen und Häuser für Deutschland freizuschalten, bei dem Straßenbilder und Gebäudeansichten im Internet veröffentlicht werden sollen Widerspruch ist auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich, jedoch kann mit dem Vorab-Widerspruch verhindert werden, dass Aufnahmen überhaupt ins Netz gestellt werden.
Das Widerspruchsverfahren ist in einer Handreichung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten dargestellt – diese finden Sie hier …