PM 2010-304: Bologna-Prozess – Experten fordern Verbesserungen bei Bachelor und Master
Eine Anhörung zur Umsetzung des Bologna-Prozesses hat hohen Verbesserungsbedarf bei Bachelor und Master aufgezeigt. Die GRÜNEN im Sächsischen Landtag sehen sich nach der Anhörung zum grünen Studienreformgesetz in wichtigen Punkten bestätigt.
"Die Reduzierung der Prüfungslast, die verbindliche Zusicherung von Zeitfenstern für Praktika und Auslandsaufenthalte und die Einschränkung von Anwesenheitskontrollen wurde von der Mehrzahl der Experten als vordringlich angesehen", so Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, parlamentarischer Geschäftsführer und hochschulpolitischer Sprecher der Fraktion. "Unser Gesetzentwurf schlägt entsprechende Regelungen vor, die von verschiedenen Experten als sinnvoll bewertet wurden."
Der Rektor der TU Chemnitz, Prof. Matthes, stimmte den Kernzielen des Entwurfs zu. Er hielt insbesondere studienvorbereitende Maßnahmen sowie Teilzeit- und berufsbegleitende Studiengänge für sinnvoll und befürwortete, dass die Anerkennung von an ausländischen Hochschulen erbrachten Studienleistungen erleichtert wird. Die vorgeschlagene Flexibilisierung des Personaleinsatzes spricht Prof. Matthes «aus dem Herzen».
Nach Ansicht der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften sind die vorgeschlagenen Anpassungen im Hochschulgesetz dringend notwendig. Ihrem Vertreter Kristian Onischka zufolge sind gesetzliche Regelungen für Teilzeitstudiengänge, Masterzugang und zur Anerkennung von Studienleistungen unumgänglich. Das durch die gestuften Studiengänge erschwerte studentische Engagement muss durch großzügigere Freisemester und ein echtes Vetorecht von Studierenden erleichtert werden. Dabei betonte Onischka, dass ein Teilzeitstudium bei intelligenter Organisation kostenneutral machbar ist.
Die generelle Anerkennung von Studienleistungen, die an ausländischen Hochschulen erbracht wurden, ist im Bologna-Prozess angelegt und in der Lissabon-Konvention zur Schaffung eines europäischen Hochschulraums festgeschrieben, wie Klemens Himpele vom GEW-Hauptvorstand betonte. Wie Onischka bestätigte er, dass die Anerkennung an ausländischen Hochschulen wesentlich unproblematischer erfolgt als in Sachsen.
Erwartungsgemäß gingen die Meinungen beim Promotionsrecht für Fachhochschulen auseinander. "Dabei ist aus Sicht unserer Fraktion klar: Die Vergabe von Promotionen ist ureigenes Vorrecht der Universitäten. Aber das wird ja auch nicht in Frage gestellt, wenn die Fachhochschulen in ausgewählten Fachbereichen dieses Recht verliehen bekommen", so Karl-Heinz Gerstenberg.
"Wer den Bologna-Prozess mit Qualität umsetzen will, der muss für eine entsprechende finanzielle Ausstattung der Hochschulen sorgen. Darin ist allen Sachverständigen, insbesondere den Rektoren, zuzustimmen. Die Staatsregierung darf deshalb mit der künftigen Hochschulvereinbarung keinen Personalabbau einleiten", so Gerstenberg. "Andererseits hat sich gezeigt: Es reicht nicht aus, an die Hochschulen Appelle zur Verbesserung der Studienqualität zu richten. Gesetzliche Änderungen sind dringend notwendig. Unsere Vorschläge liegen auf dem Tisch."
» Entwurf der GRÜNEN-Fraktion: ‚Studienreformgesetz‘ (Drs 5/3443)