PM 2010-308: Expertenanhörung zum Stellenabbaukonzept in der Justiz
Zur heutigen Sachverständigenanhörung zum GRÜNEN-Antrag ‚Stellenabbaukonzept 2020 – Leistungsfähigkeit der Sächsischen Justiz erhalten!‘ erklärt Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
"Eine effektive, leistungsfähige Justiz ist keine Selbstläuferin, bei der man mit dem Hinweis auf Bevölkerungsprognosen unbeschränkt Stellen abbauen kann."
Die sachverständigen Vertreter der Gerichte und des Justizvollzugs machten in der Anhörung deutlich, dass die Personalausstattung schon heute ‚auf Kante genäht‘ sei. Krankheitsfälle könnten beim aktuellen Stand der Arbeitsbelastung kaum kompensiert werden.
Die Staatsregierung plant auf der Grundlage eines Kabinettsbeschlusses vom Mai 2010 einen Stellenabbau im Bereich der Justiz bis zum Jahr 2020 bzw. 2025 in Höhe von über 1.000 Stellen und begründet dies im Wesentlichen mit dem Bevölkerungsrückgang und finanzpolitischen Vorgaben.
Herr Dr. Rüdiger Söhnen, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht erklärte: "Die Schlussfolgerung, dass schrumpfende Bevölkerungszahlen zu geringeren Eingängen bei Gericht führen, muss falsch sein, weil die Bevölkerung seit dem Fall der Mauer sinkt, der Geschäftsanfall bei Gerichten aber nicht."
"Die Staatsregierung kann sich nicht darauf zurückziehen, dass der Bedarf in der Justiz halbwegs gedeckt sei. Die Grenze der Leistungsfähigkeit der sächsischen Justiz ist heute schon erreicht", kritisiert Jähnigen, "Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass Faktoren wie Alterstruktur, Veränderung der Rechtslage und der Bestand an Verfahren berücksichtigt werden müssen, um auch in Zukunft effektiven Rechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen und die Verfahrensdauer bei Verwaltungs- und Sozialgerichten endlich zu verkürzen."
» Grüner Antrag ‚Stellenabbaukonzept 2020 – Leistungsfähigkeit der Sächsischen Justiz erhalten!‘ (Drs 5/3360)