PM 2010-309: GRÜNE: Die Diskussion der Staatskirchenverträge ist legitim
Zur Diskussion über Zahlungen des Freistaats an die beiden großen christlichen Kirchen (siehe auch Sächs. Zeitung vom 21.102010, S.2) erklärt Annekathrin Giegengack, kirchenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
"Aus unserer Sicht ist es legitim, im Jahr 2010 Sinn, Ziel und Hintergrund der auf Vereinbarungen von 1803 zurückgehenden Staatskirchenverträge zu hinterfragen. Wer dies ablehnt, bedient letztlich nur Ressentiments gegenüber den Kirchen und macht diese Verträge zu Dogmen."
"Die Mehrzahl der Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gehört selbst einer christlichen Kirche an. Gerade deshalb wollen wir auch in Sachsen eine verantwortungsvolle Diskussion darüber führen, inwiefern die Staatskirchenverträge dem heutigen Verständnis der Trennung von Staat und Kirche noch entsprechen."
"Aufgrund des Staatskirchenvertrages steigen die Zuwendungen an die Kirchen um knapp zehn Prozent von 21,1 Mio. Euro im Jahr 2010 auf 23,1 Mio. Euro in 2011 an, während in Land und Kommunen massiv gekürzt wird. Dieser Diskussion sollten sich die Kirchen offensiv stellen, gerade weil sie einen unverzichtbaren Beitrag im Sozial-, Kultur- und Bildungsbereich in unserem Land leisten."
Die Abgeordnete Giegengack hat zum Thema zwei Kleine Anfragen gestellt:
» Staatsleistungen an die evangelischen Landeskirchen im Freistaat Sachsen (Drs. 5/2035)
» Höhe und Anpassung der Staatsleistungen an evangelischen Landeskirchen in Sachsen (Drs. 5/2929)