Datum: 02. November 2010

PM 2010-323: GRÜNE: Kultusministerium hat seit 2005 in über zweihundert Fällen auf Schulschließungen verzichtet

Das Kultusministerium hat seit 2005 in über zweihundert Fällen auf Schulschließungen (Mitwirkungsentzug) verzichtet, obwohl die geforderte Klassenstärke bzw. Zügigkeit der Schulen nicht erreicht wurde. Das geht aus einer Analyse der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hervor.
"In Sachsen wurden in den letzten Jahren vielfach Ausnahmegenehmigungen bei Unterschreitungen der Mindestschülerzahl und Klassenstärken erteilt. Es drängt sich allerdings der Eindruck auf, dass dies aus politischen Erwägungen und im Hinblick auf anstehende Wahlen erfolgte", so Annekathrin Giegengack, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion.
So wurde trotz einer erheblichen Anzahl von Unterschreitungen der Mindestschülerzahlen in den drei Schuljahren seit 2007/08 in Grundschule und Gymnasium Ausnahmegenehmigungen durch den Freistaat erteilt.
Während bei den Mittelschulen im Schuljahr 2005/06 lediglich bei 35 Prozent der betroffenen Schulen eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, waren es 100 Prozent im Schuljahr 2009/10.
"Dass die Ausnahme zur Regel wird, halten wir für rechtlich bedenklich", sagt Giegengack. "Wir GRÜNEN fordern, dass die Ausnahmegenehmigungen berechenbar werden und haben daher bereits einen Antrag zur Vereinheitlichung des Verwaltungsvollzugs eingereicht. Politisch motivierte Schulschließungen müssen der Vergangenheit angehören." » Kleine Anfrage der Abgeordneten Annekathrin Giegengack » Übersicht Unterschreitung Mindestschülerzahl/Klassenstärke und Mitwirkungsentzug/Ausnahmegenehmigung (PDF) » Antrag ‚Vereinheitlichung des Verwaltungsvollzugs bei Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bei Unterschreitung der Mindestschülerzahl …‘ (Drs. 5/4010)