PM 2010-339: Abgeordnetengesetz-Anhörung – GRÜNE: Rückkehr zur staatlichen Altersversorgung wäre „Rolle rückwärts“ und deutlich teurer
In der heutigen Landtags-Anhörung hat der von der CDU/FDP-Koalition vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes deutliche Kritik geerntet.
Rechtsanwalt Rik Steinheuer vom Bund der Steuerzahler (NRW), von der GRÜNEN-Fraktion benannte Sachverständige, stellte in den Mittelpunkt, dass der vorliegende Gesetzentwurf faktisch die Rückkehr zu einer intransparenten und teuren staatlichen Altersversorgung vorsieht.
Mit dieser "Rolle rückwärts" würde ein von der Bevölkerung völlig zu Recht kritisiertes Privileg wieder eingeführt. Er rechnete vor, dass ein Abgeordneter nach diesem Gesetzentwurf in zwei Legislaturperioden einen Anspruch auf staatliche Altersversorgung in Höhe von 1.390,- Euro erwerben könne, bei der Einzahlung des Höchstbetrages in die gesetzliche Rentenversicherung hingegen nur einen Rentenanspruch von 507,- Euro.
Vor diesem Hintergrund erscheine die vorgebliche Wahlfreiheit nur als ein "Feigenblatt", das "die Rückkehr zur für den Freistaat deutlich kostspieligeren und für die Abgeordneten lukrativeren staatlichen Altersentschädigung nur unzureichend verdeckt".
Eine Mehrheit der Sachverständigen kritisierte die Ausgestaltung des Indexes, nach dem sich die Abgeordnetenentschädigung künftig entwickeln soll. Insbesondere sei das Bruttoinlandsprodukt "keine Messgröße für die Einkommensentwicklung", seine Einbeziehung in den Index deshalb "falsch". Die symbolische Berücksichtigung von Sozialhilfesatz und Rentenwert wurde als "Mogelpackung" bezeichnet.
"Eine Rückkehr zur beamtenähnlichen Altersversorgung wird es mit uns nicht geben", kommentiert Karl-Heinz Gerstenberg, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion GRÜNE die Ergebnisse der Anhörung. "Eine solche Lösung wäre intransparent und würde zu einer Kostensteigerung in nicht bezifferbarer Höhe führen."
Die Einführung eines Indexes zur Anpassung der Abgeordnetenentschädigung hält Gerstenberg mit Änderungen dagegen für gerechtfertigt.
"Das Bruttoinlandsprodukt hat jedoch in einem solchen Index nichts zu suchen. Und die Abgeordneten des Landtages werden sich entscheiden müssen, ob sie die Höhe ihrer Entschädigung an die Entwicklung der Erwerbseinkommen oder an die allgemeine Einkommenssituation ankoppeln wollen. Im zweiten Fall müssten Grundsicherungsleistungen zu einem Zehntel und Renten zu einem knappen Drittel in den Index eingehen und nicht nur zu symbolischen fünf Prozent".
Besonders breit diskutiert wurde in der Anhörung das, wovor sich die CDU/FDP-Koalition leider erneut gedrückt hat: die Abschaffung der steuerfreien Pauschalen. Die Sachverständigen aus Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein konnten darlegen, dass eine solche Regelung in ihren Parlamenten seit Jahren funktioniert. "Es ist enttäuschend, dass die Koalition im zähen Ringen miteinander nur zu einem schlechten internen Kompromiss gekommen ist. Die überfällige Gleichstellung der Abgeordneten mit den sonstigen Steuerzahlern in Sachsen ist dabei auf der Strecke geblieben", beklagt Gerstenberg.