PM 2010-341: Preisträger lehnt Annahme des Sächsischen Integrationspreises ab – GRÜNE: Deutliche Forderung nach Integration von Flüchtlingen und Asylsuchenden
Am Freitagabend lehnte der Verein "Internationale Gärten Dresden" die Annahme des 2. Preises des Sächsischen Integrationspreises 2010 ‚Gemeinsamkeit in Vielfalt‘ bei der Preisverleihung im Landtag ab.
Der Verein begründete die Nichtannahme des Preises damit, dass die deutschen Vereinsmitglieder durch den Kontakt mit den Mitgliedern, die Flüchtlinge bzw. Asylsuchende sind, wissen «unter welchen skandalösen, inhumanen, krank machenden Bedingungen diese Menschen in Heimen leben müssen und wie sehr sie darunter leiden». Und weiter: «Unter diesen Umständen lehnen wir es ab, vom Büro des Sächsischen Ausländerbeauftragten als ein Beispiel für gelungene Integration und für das vie beschworene weltoffene Sachsen instrumentalisiert zu werden.»
"Das ist eine deutliche Forderung nach einer stärkeren Integration von Flüchtlingen und Asylsuchenden", erklärt Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die bei der Preisverleihung anwesend war. "Über Integration reden und die Schwächsten der Schwächsten ausgrenzen, ist nicht nur unehrlich, sondern auch inhuman."
Die Landtagsabgeordnete, die auch Stadträtin in Dresden ist, hatte Ende September im Dresdner Stadtrat erleben müssen, wie eine Initiative u.a.
ihrer Fraktion zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden außerhalb von Heimen trotz der Zustimmung des Dresdner Ausländerbeirates abgelehnt wurde.
Jähnigen forderte Innenminister Markus Ulbig auf, "nicht nur über Integration und Zuwanderung zu reden, sondern konkret etwas für die Integration der in Sachsen lebenden Flüchtlinge und Asylsuchenden zu tun.
Kaum ein anders Bundesland legt die Bundesgesetze in diesem Bereich so restriktiv aus wie der Freistaat."
» Erklärung des Vereins "Internationale Gärten Dresden e.V." (PDF)
Der Sächsische Integrationspreis ‚Gemeinsamkeit in Vielfalt‘ wird vom Sozialministerium und dem Sächsische Ausländerbeauftragten vergeben. Das Preisgeld für den 2. Preis beträgt 1500 Euro.