PM 2010-347: ÖPNV – GRÜNE: Verkehrsminister Morlok will den ÖPNV auch in den Jahren 2013/14 zusammenkürzen
Verkehrsminister Sven Morlok plant auch in den Jahren 2013/2014 weitere Kürzungen im Nahverkehr. Die Kürzungen des Jahres 2012 sollen offenbar verstetigt werden. Insgesamt werden weitere 70 Mio. Euro Betriebsmittel gestrichen. Das entspricht einer jährlichen Kürzung von 8,5 Prozent.
"Den Verkehrszweckverbänden wurden diese Kürzungen für die Jahre 2013/14 vor wenigen Tagen mit dem Entwurf der neuen ÖPNV-Finanzierungsverordnung bereits angekündigt", empört sich Eva Jähnigen, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag. "Und das klammheimlich, hinter dem Rücken des Landtages und unter Ausschluss der Öffentlichkeit."
"Dem Landtag sagte der Minister Morlok mehrfach, dass die Kürzungen im Öffentlichen Verkehr in den Jahren 2011/12 durch den knappen Haushalt bedingt seien und einmalig blieben. Morlok plant aber offenbar die weitere Ausdünnung des ÖPNV-Angebots."
Die Abgeordnete fordert Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich auf, den Verkehrsminister zu stoppen. "Herr Ministerpräsident, hören Sie endlich auf die Kritik im ganzen Land und sprechen Sie ein Machtwort. Sorgen Sie dafür, dass der Verkehrsminister die Kürzungspläne für 2013/14 schnellstens zu den Akten legt."
Jähnigen warnt zudem vor negativen Folgen für Sachsen bei den Bundeszuweisungen für den ÖPNV. "Wenn der Freistaat seine ÖPNV-Bundesmittel nicht sachgerecht ausgibt, wird der Bund die sog. Regionalisierungsmittel für Sachsen kürzen. Andere Bundesländer nehmen das Geld sehr gern und stecken es tatsächlich in den ÖPNV", so die Abgeordnete.
Hintergrund:
Verantwortlich für den öffentlichen Personennahverkehr in Sachsen sind die kommunalen Verkehrszweckverbände und Landkreise bzw. kreisfreien Städte.
Die Zuweisungen für den Betrieb werden in der sächsischen Finanzierungsverordnung für den öffentlichen Verkehr geregelt (sog. Finanzierungsverordnung). Hierbei werden die vom Bund gezahlten Gelder an die Zweckverbünde weitergereicht. Die Verkehrszweckverbände sind verpflichtet, ihre Haushalte und Verkehrsverträge nach den in der Finanzierungsverordnung genannten Beträgen auszurichten. Werden die Beträge für 2013/14 in der Finanzierungsverordnung reduziert, müssen entsprechend Verkehre abbestellt bzw. nicht neu bestellt werden.
» Entwurf der neuen ÖPNV-Finanzierungsverordnung (PDF)
» Bestehende Finanzierungsverordnung ÖPNV (PDF)
» Übersicht und Vergleich der alten und neuen Finanzierungsverordnung (PDF)
» Weitere Informationen zur ÖPNV-Finanzierung (PDF)