Datum: 01. Dezember 2010

PM 2010-363: Juristischer Dienst des Landtags hat verfassungsrechtliche Bedenken bei neuer Baumschutzregelung – Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt

Der Juristische Dienst des Sächsischen Landtags hat auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in einem Rechtsgutachten bestätigt, dass das beschlossene Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts
(Baumschutz) nach Artikel 87, Absatz 1 der Sächsischen Verfassung in das kommunale Selbstverwaltungsrecht eingreift und daher erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bestehen.
Zudem wird im Gutachten deutlich gemacht, dass das Genehmigungsverfahren innerhalb der im Gesetz vorgesehenen drei Wochen laut Sächsischen
Städte- und Gemeindetag für viele Kommunen nicht durchführbar ist.
"Das Gutachten des Juristischen Dienstes bestätigt damit die bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Gesetzes vorliegende Stellungnahme des  Sächsischen Städte- und Gemeindetages. Auch die von der GRÜNEN-Fraktion kritisierten Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung und die kommunale Finanzhoheit wurden  bestätigt", erklärt Gisela Kallenbach, die umweltpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion.
"Es zeigt die Arroganz der CDU/FDP-Koalition, wie sie sich über alle juristischen Bedenken hinweg gesetzt hat", kritisiert Kallenbach. "Unter dem Deckmantel von Verwaltungsvereinfachung und Bürokratieabbau wurde ein Gesetz durchgepeitscht, dem nunmehr erhebliche Mängel bescheinigt werden. Ihre maßlose Selbstüberschätzung, auch über Kommunen und deren Einnahmehoheit bestimmen zu können, ist nun für jedermann sichtbar."
"Ich fordere die Staatsregierung auf, nun diese rechtsstaatlich unhaltbare Situation zu heilen", so die Abgeordnete. "Die Kommunen sollten sich gegen die im Gesetz festgelegte Kostenfreiheit von Genehmigungsverfahren für weiterhin unter Schutz stehende Bäume zur Wehr setzen. Wenn nicht anders möglich, sollten die Kommunen ihren Anspruch auf eine angemessene Finanzausstattung durch den Freistaat einklagen."
Laut Gutachten des Juristischen Dienstes ist die Neureglung des Sächsischen Naturschutzgesetzes ungeeignet, um zu einer Verwaltungsvereinfachung oder Entbürokratisierung beizutragen. Die generelle Kostenfreiheit des Verfahrens sowie der daraus resultierende Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung stehen nicht in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Zweck. » Rechtsgutachten des Juristischen Dienstes im Wortlaut (PDF)