PM 2010-375: Residenzpflicht – GRÜNE: Diese strukturelle Diskriminierung gegen Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge muss abgeschafft werden
Die heutige Landtags-Anhörung zu den Anträgen auf Lockerung der räumlichen Beschränkungen für Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge (Residenzpflicht) bestärkt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrer grundsätzlichen Ablehnung dieser diskriminierenden Maßnahme.
"Die Residenzpflicht wirkt im höchsten Maße diskriminierend auf die in Sachsen lebenden Asylbewerber und geduldeten Flüchtlinge", erläutert Elke Herrmann, die migrationspolitische Sprecherin der Fraktion. "Wer Integration will, muss dieses Instrument von gestern abschaffen."
"Die Residenzpflicht widerspricht grundsätzlich den Bestrebungen der Staatsregierung, Zuwanderer nach Sachsen einzuladen", so Herrmann. "Sie führt zu alltäglichen diskriminierenden Folgen für alle Personen, die allein aufgrund ihres Aussehens verdächtigt werden, gegen die Residenzpflicht verstoßen zu haben. Willkommenskultur sieht anders aus!"
Dass schon bei der derzeitigen Gesetzeslage weit größere Spielräume möglich sind, wies der Rechtsanwalt Jörn Erik Enderlein (Leipzig) nach.
"Ein Blick in andere Bundesländer zeigt, dass die Residenzpflicht zumindest auf Regierungsbezirke (Hessen) bzw. auf das gesamte Bundesland (Brandenburg zusammen mit Berlin) ausgedehnt werden kann – ohne negative Auswirkungen auf die Arbeit der Verwaltungen", so die Abgeordnete.
"Deutschland steht in Westeuropa mit den räumlichen Beschränkungen für Asylbewerber und geduldeten Flüchtlinge allein da. Es ist daher höchste Zeit, dass Sachsen den Bestrebungen einiger Bundestagsfraktionen und Bundesländer folgt, die Residenzpflicht in der Bundesrepublik ganz abzuschaffen."