Datum: 10. Dezember 2010

PM 2010-380: Freie Schulen/Schulgelderstattung – GRÜNE: CDU und FDP leisten einem Zwei-Klassen-Schulsystem Vorschub

Zum Einschränken der Schulgeld-Erstattung an Freien Schulen für Kinder aus sozial schwachen Familien erklärt Annekatrin Giegengack, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Mit dieser Entscheidung zwingen Christdemokraten und Liberale, Kinder einkommensschwacher Eltern in staatliche Schulen und leisten einem Zwei-Klassen-Schulsystem Vorschub. Gott sei Dank leben wir nicht mehr in der DDR, sondern in einem Rechtsstaat. Wir werden dagegen klagen, denn diese Entscheidung halten wir für verfassungswidrig."
Der Sachverhalt, dass der ausgehandelte Kompromiss zu den Freien Schulen nur einen Schulgeldersatz bis zum Ende des jeweiligen Bildungsganges vorsieht, ist lange bekannt. Der Änderungsantrag zum Haushaltsbegleitgesetz wurde von den Vertretern der Regierungskoalition bereits bei den Haushaltsberatungen im Ausschuss für Schule und Sport am 22. November mehrheitlich bestätigt.
Weder das vom juristischen Dienst im Auftrag der GRÜNEN-Fraktion erstellte Gutachten, noch die eingehende Diskussion im Ausschuss konnte die Vertreter von CDU und FDP von diesem Schritt abhalten.
In dem von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Auftrag gegebenen Gutachten wird in Bezug auf die Streichung des Schulgeldes u.a. ausgeführt: «Die Erhebung von Schulgeld darf nicht gegen das Sonderungsverbot verstoßen. […] Grundsätzlich besteht aufgrund des weiten Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers zur Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft keine Verpflichtung der Schulgelderstattung. Das System der Finanzierung muss jedoch so ausgelegt sein, dass bei einem Verzicht auf die Erstattung des Schulgeldes, in anderer Art und Weise die Gesamtfinanzierung der Schulen in freier Trägerschaft gewährleistet ist.»