Datum: 26. Januar 2011

PM 2011-022: Sachsensumpf-Untersuchungsausschuss: Zeugenvernehmung zu Grundstücksgeschäft Riemannstr. 52

Zur heutigen Zeugenvernehmung des ehemaligen Leiters des Referats für besondere Investitionen der Stadt Leipzig erklärt Johannes Lichdi, Obmann der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss:
"Der Zeuge konnte nicht im Ansatz erklären, wie es im Zusammenhang mit dem Grundstücksgeschäft zur Riemannstraße 52 zum Investitionsvorrangbescheid zugunsten von Frau B. und ihrer Firma kam. Es bleibt weiterhin offen, ob es für das Objekt Riemannstraße 52 mehrere Anträge auf Investitionsvorrangbescheid zulasten der Alteigentümer gab und wie die Stadt damit umgegangen ist."
"Die Unlust, mit der der Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss auftrat ist nicht akzeptabel. Offensichtlich fehlt das Bewusstsein, dass es sich um korruptionsanfällige Verfahren handelte und der Wille, die auch vom Rechnungshof in seinem Prüfbericht festgestellten Unregelmäßigkeiten aufzuklären."

Hintergrund:
Der Rechnungshof hatte in einem Prüfbericht darauf hingewiesen, dass ein erster Antrag von Frau B. auf Investionsvorrangbescheid vom November 1993 scheiterte, weil die LWB für mehrere Antragsteller ein Investitionsvorrangbescheid beantragt hatte. Dann wurden alle Verfahren eingestellt und Frau B. stellte erneut einen Antrag. Gegen den im April 1994 erteilten Rückübertragungsbescheid legte die LWB allein mit dem Ziel Widerspruch ein, den Investitionsvorrangbescheid zugunsten B. zu ermöglichen.