PM 2011-029: Porzellanvertrag – das Haus Wettin benimmt sich wie ein Elefant im Porzellanladen
Zum abschließenden Vergleich zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Haus Wettin A.L. über die rückgeforderten Porzellane erklärt der kulturpolitische Sprecher der Fraktion GRÜNE, Dr. Karl-Heinz Gerstenberg:
„Die Wettiner konnten offensichtlich nachweisen, dass ein erheblicher Teil der rückgeforderten Porzellane zu ihrem Erbe gehört. Doch auch wenn sie formaljuristisch im Recht sind: Es gibt eine Moral jenseits der Gesetze. Eigentum verpflichtet, sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Das Haus Wettin A.L. benimmt sich jedoch mit seinen Rückforderungen wie der sprichwörtliche Elefant im Porzellanladen. Es vergisst, dass seine Ahnen die Kunstschätze mit dem Schweiß und Blut ihrer sächsischen Untertanen bezahlt haben. Deshalb können wir heute sagen: Diese Sammlung ist mit großem moralischem Recht unser aller kulturelles Erbe!
4,2 Millionen Euro für den Vergleich sind eine enorme Summe. Die gute Nachricht ist aber, dass die rückgeforderten Porzellane in den sächsischen Sammlungen verbleiben. Nicht auszudenken, wenn die Wettiner die hochwertigen Kunstgegenstände demnächst auf internationalen Auktionen verscherbelt hätten.“