Datum: 04. Februar 2011

PM 2011-030: Staatsmodernisierung – GRÜNE fordern eine Regierungserklärung zum Standortkonzept

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag fordert eine Regierungserklärung von Ministerpräsident Stanislaw Tillich zum Standortkonzept der Staatsregierung. Der Antrag (Drs. 5/4802) steht am Mittwochabend auf der Tagesordnung des Landtags.
"Wer Staatsmodernisierung will, muss die Arbeit der Verwaltung analysieren und Ziele für ein modernes, leistungsfähiges Verwaltungshandeln formulieren. Erst dann kann ein tragfähiges Standortkonzept entwickelt werden", so Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion. "Offenbar werfen ja auch Landräte und Bürgermeister der Staatsregierung konzeptionsloses Handeln vor." (Sächs. Zeitung vom 04.02.)
Die GRÜNE-Fraktion fordert zudem in ihrem Antrag, dass der Ministerpräsident Auskunft über die weiteren Schritte der geplanten Staatsmodernisierung gibt. Ferner soll dargestellt werden, inwieweit die sinkenden Einwohnerzahlen seit dem Jahr 1990 zu einer Verringerung des Aufgabenanfalls in der Verwaltung geführt haben.
"Wer 4.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umsetzen und dafür 300 Mio. Euro ausgeben will, ist der Bevölkerung und dem Landtag mehr als eine dürre Erklärung schuldig."
"Justizminister Jürgen Martens ist auf dem besten Weg, die Fehler der Verwaltungsreform zu wiederholen", kritisiert die Abgeordnete. "Die örtlichen Verwaltungen wurden reduziert. Nun wird ohne Analyse der letzten Reform die Planung einzelner Standorte bejubelt. Aber ein Personalentwicklungskonzept zur Verhinderung einer völlig überalterten Verwaltung fehlt bis heute. Mit Staatsmodernisierung und Bürgernähe sehen anders aus."
"Mit der von der Koalition für das Plenum beantragten Aktuellen Debatte zur Staatsmodernisierung wollen CDU und FDP lediglich den öffentlichen Schulterschluss zelebrieren", schätzt Jähnigen ein.
» Grüner Antrag ‚Regierungserklärung zum Thema: "Umzugskonzept statt sogenannter Staatsmodernisierung – Welche Evaluierungen, Annahmen und Erwartungen hat die Staatsregierung?"‘ (Drs. 5/4802)