Datum: 24. Februar 2011

PM 2011-049: Grüne fordern mehr Gefangene in Sachsen auf die Freiheit vorzubereiten

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag regt an, dass sich mehr Strafgefangene in Sachsen im offenen Vollzug auf die Zeit in der Freiheit vorbereiten können.

Zwischen 2007 und dem November 2010 haben jährlich nur zwischen 70 bis 135 sächsische Gefangene ihre Strafe vollständig im offenen Vollzug verbüßt. Nur 5,8 Prozent aller Strafgefangenen wurden 2010 bei Strafantritt im offenen Vollzug untergebracht.
Das ergab ein Kleine Anfrage zur Unterbringung von Strafgefangenen der Landtagsabgeordneten Elke Herrmann (GRÜNE).
In den Jahren 2007 bis 2010 haben nur zwischen 303 und 463 Personen ihre Strafe teilweise im offenen und im geschlossenen Strafvollzug verbüßt.

"Der offene Vollzug ist eine äußerst wichtige Maßnahme zur Entlassungsvorbereitung", betont Elke Herrmann, Sprecherin für den Strafvollzug der GRÜNEN-Fraktion. "Die Strafvollzugsforschung ist sich einig, dass die Gefahr rückfällig zu werden, durch den offenen Vollzug deutlich gesenkt werden kann.
Im offenen Vollzug ist eine Vorbereitung auf das Leben in Freiheit besser möglich. Kontakte zu Beratungsstellen und Angehörigen sind in der Haft nur sehr eingeschränkt möglich innerhalb der Besuchszeit von einer Stunde im Monat.
"Und wer gelernt hat, sich im offenen Vollzug an die Regeln zu halten, wird dies auch besser in Freiheit können. Letztlich erhöht mehr offener Vollzug die Sicherheit der Bevölkerung", erläutert Herrmann.
Sachsen lag zum 30.11.2010 mit 222 Gefangenen im offenen Vollzug bei insgesamt 2608 Strafgefangenen mit einer Quote von 8,5 Prozent (ohne Jugendstrafvollzug) auf dem 12. Platz im Bundesvergleich. Im Jugendstrafvollzug war diese Quote mit 4,5 Prozent noch schlechter. Demgegenüber leistet in Berlin fast jeder dritte erwachsene Strafgefangene seine Strafe im offenen Vollzug ab (31 Prozent). In Nordrhein-Westfalen sind es 27 Prozent.
Hintergrund:
Offener Vollzug in einer Justizvollzugsanstalt meint eine Unterbringung, bei der keine oder nur verminderte Vorkehrungen gegen Entweichungen getroffen werden. Die Insassen müssen sich somit freiwillig einordnen. » Kleine Anfrage ‚Geschlossener und offener Vollzug‘ (Drs. 5/4489)