Datum: 17. Januar 2011

PM 2011-07: Landtagsantrag zur Sachsen LB – GRÜNE wollen Mitglieder des Kreditausschusses auf Schadensersatz verklagen lassen

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag will die Mitglieder des Kreditausschusses der Sachsen LB auf Schadensersatz verklagen lassen.
Der Antrag steht am kommenden Donnerstag auf der Tagesordnung des Landtags.
Die Staatsregierung wird in dem Antrag aufgefordert, unverzüglich beim zuständigen Gericht Klage auf Schadensersatz in geeigneter Höhe gegen die jeweiligen Mitglieder des Kreditausschusses der Jahre 2003 bis 2007 der ehemaligen Sachsen LB zu erheben.
"Die Entscheidung des Finanzministers, auf eine Anklageerhebung gegen die Verwaltungsräte aus Gründen der Wirtschaftlichkeit zu verzichten, gibt auf wesentliche Fragen keine Antwort", erklärt Antje Hermenau, Vorsitzende der GRÜNEN-Fraktion.
"Die Menschen fragen sich, wie es sein kann, dass eine Verkäuferin wegen eines winzigen Pfandbons und des damit laut Arbeitgeber begangenen Vertrauensbruchs vor Gericht gezerrt wird, während Verantwortliche für eine Millionenpleite ohne Anklage davon kommen sollen. Das stört das Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung erheblich. Es vertieft das Misstrauen in die Politik, das in den letzten Jahren um sich gegriffen hat. So droht auch ein Akzeptanzverlust der Demokratie als Gesellschaftsprinzip."
"Wir wollen die Verantwortlichkeit des jeweiligen Mitglieds für sein pflichtwidriges und schadensersatzbegründendes Verhalten rechtskräftig feststellen lassen", so Antje Hermenau, Vorsitzende der GRÜNEN-Fraktion. "Ziel soll es ebenso sein, Schadensersatz von ihnen zu erlangen. Auch wenn der Freistaat nicht mehr Geld einnehmen sollte als er für die Klageerhebung ausgibt, gewinnt er doch langfristig. Denn er gewinnt wieder Vertrauen. Vertrauen ist die wirklich harte Währung in einer Demokratie, denn sie basiert auf Freiwilligkeit."
"Zudem hat es die Staatsregierung durch die Höhe ihrer Klageforderung selbst in der Hand, die Schadensersatzforderungen und Verfahrenskosten auf ein Maß zu begrenzen, das bei den Schadensersatzpflichtigen einklagbar erscheint."
"Die Sachsen-LB-Krise hat den Freistaat Sachsen in die größte Existenzkrise seit seiner Wiedergründung 1990 geführt", so Hermenau. "Wäre der Notverkauf der Sachsen LB an die Landesbank Baden-Württemberg  nicht gelungen und hätte der Garantiefonds nicht auf 2,75 Mrd. Euro beschränkt werden können, wären Haftungsrisiken in Höhe von etwa 47 Mrd. Euro auf die sächsischen Bürgerinnen und Bürger zugekommen. Voraussichtlich wird der sächsische Steuerzahler aber die volle Garantiesumme von 2,75 Mrd. Euro tragen müssen. Es besteht daher das denkbar größte öffentliche Interesse an einer vollständigen Aufklärung der Sachverhalte, einer unabhängigen gerichtlichen und rechtskräftigen Feststellung der Verantwortlichen, ihres Fehlverhaltens und ihrer Schadensersatzpflicht."
"Jeder Politiker oder Beamte, der in Zukunft solche Mandate wahrnimmt, muss klar sein, dass er diese Aufgabe sehr ernst nehmen muss. Der Stellenwert, den sauer verdientes Steuergeld in der Verwaltung und der Politik einnimmt, ist meines Erachtens zu gering. Das muss sich ändern. Denn Politik und Verwaltung sind nur Treuhänder der Steuergroschen." » Grüner Antrag "Sachsen LB-Pleite – Verantwortliche Mitglieder des Kreditausschusses auf Schadensersatz verklagen!" (Drs 5/4656)