Datum: 22. März 2011

PM 2011-075: Geheimbeschlüsse zu Bahnkürzungen im Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH (VMS) sind rechtswidrig

Der Verkehrsverbund Mittelsachen (VMS) muss alle Ende 2010 nichtöffentlich gefassten Beschlüsse über Abbestellungen im Bahnverkehr neu und öffentlich beraten. Das ergab ein Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Eva Jähnigen, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
"Die Staatsregierung gibt mir vollständig Recht: Anstelle der bisherigen Geheimniskrämerei wird nun auch der Verkehrsverbund Mittelsachsen über Ab- oder Neubestellungen des Bahnverkehrs öffentlich diskutieren müssen", kommentiert die Abgeordnete die Antworten des sächsischen Innenministers auf ihre Anfrage. Jähnigen fordert die schleichende Stilllegung der Strecke Döbeln-Nossen zu überdenken.
"Mit den Abbestellungen des Zugverkehrs auf der Strecke Döbeln-Nossen um 60 Prozent wird erstmalig in Sachsen die Existenz einer Hauptbahn in Frage gestellt. Die Zukunft der Bahnlinie von Leipzig über Döbeln und Nossen nach Meißen stößt allerdings auf hohes öffentliches Interesse. Hier sind trotz knapper Gelder noch nicht alle Potenziale erschlossen. Der Verkehrsverbund sollte die entstandene Denkpause nutzen, um gemeinsam mit seinen Nachbarverbänden ZVNL und VVO zu überlegen wie diese wichtige Bahnlinie dauerhaft erhalten werden kann." » Kleine Anfrage: Nichtöffentliche Abbestellung von Verkehrsleistungen

Hintergrund:
Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat sich Ende 2010 im Vorfeld der Verabschiedung des sächsischen Doppelhaushaltes mit einer Petition gegen die überproportionalen Kürzungen beim Öffentlichen Personen- und Nahverkehr (ÖPNV) engagiert. Dabei wurden insgesamt mehr als 11.000 Unterschriften und Postkarten mit individuellen Argumenten gegen diese Kürzungen gesammelt und im Vorfeld der Landtagsdebatte an den Landtagspräsidenten übergeben.
Diese Petition wurde von der CDU-/FDP-Mehrheit abgelehnt.
Die dramatischen Kürzungen der CDU-/FDP-Koalitionsregierung beim ÖPNV, führen nun zu Streckenabbestellungen und Tariferhöhungen bei den einzelnen Zweckverbänden. Diese Planungen müssen allerdings grundsätzlich in öffentlicher Versammlung entschieden werden.