PM 2011-079: Aktuelle Debatte um Schulschließungen – Moratorium ist rechtlich fragwürdig
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hält das Schulschließungsmoratorium der Koalition für rechtlich fragwürdig.
"Mit der Einsetzung des Schulschließungsmoratoriums wurde in Sachsen eine rechtlich unhaltbare Situation geschaffen", so Annekathrin Giegengack, die bildungspolitische Sprecherin der GRÜNEN im Sächsischen Landtag. "Unser Rechtssystem kennt keine vorläufige Rechtsnorm. Nur ein Verfassungsgericht hat die Möglichkeit, mittels einstweiliger Anordnung den Vollzug von Gesetzen vorläufig auszusetzen."
Das Kultusministerium hatte mitgeteilt, dass es das Moratorium als <<weiteren begründeten temporären Ausnahmefall im Verwaltungsvollzug der Bestimmungen des Schulgesetzes berücksichtigt>>. Giegengack zufolge kann das Kultusministerium jedoch nicht entscheiden, "den Entschließungsantrag, auf dem das Moratorium beruht, als Ausnahmefall gesetzlichen Ranges zu werten. Das Moratorium ist deshalb rechtlich fragwürdig".
"Wer weitere Schulschließungen im ländlichen Raum verhindern will, muss letztlich das Schulgesetz ändern. Angesichts der Bevölkerungsentwicklung müssen Vorgaben zu Mindestschülerzahl und Zügigkeit nicht grundsätzlich geändert, aber angepasst und flexibilisiert werden. Die Situation in Dresden ist eine andere als in Regis-Breitingen und daran wird sich auch in Zukunft nichts grundlegend ändern", so die Abgeordnete.
Als ersten Schritt schlägt die Fraktion mit einem Antrag vor, die Kriterien für eine Ausnahmegenehmigung verbindlich zu regeln. "Die Vorgaben des Schulgesetzes bezüglich Mindestschülerzahlen und Ausnahmemöglichkeiten sind eine gute Grundlage. Anwendung und Vollzug müssen jedoch nachvollziehbar und rechtlich verbindlich geregelt sein und dürfen nicht im alleinigen Ermessen des Ministeriums stehen" so Giegengack. "Nach der peinlichen aktuellen Debatte um das Moratorium hat die Koalition heute eine zweite Chance, um unnötige Schulschließungen wirklich zu vermeiden."
» Antrag der GRÜNEN-Fraktion "Vereinheitlichung des Verwaltungsvollzugs bei Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bei Unterschreitung der Mindestschülerzahl und/oder Mindestzügigkeit" (Drs. 5/4010)
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