Datum: 05. April 2011

PM 2011-088: GRÜNE: Ausstattung der Suchtkrankenhilfe noch einmal überdenken

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag fordert die Staatsregierung auf, die Ausstattung der Suchtkrankenhilfe noch einmal zu überdenken.
In der heutigen Landtagsanhörung waren sich die geladenen Sachverständigen einig, dass aufgrund der knappen finanziellen Ausstattung der Suchtberatung viel höhere Folgekosten auftreten, weil viele Betroffene nicht erreicht werden.
"Die Landesmittel für die ambulante Suchtkrankenhilfe müssen um eine halbe Mio. Euro auf 4 Mio. Euro aufgestockt werden", fordert Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
"Besonders deutlich ist, dass sich die Altersstruktur der Klienten verändere. Ein neuer Schwerpunkt liegt bei der Altersgruppe von 20-25 Jahren. Das sind die zukünftigen Eltern und Fachkräfte, die uns fehlen werden, wenn sie in eine Suchtkarriere abrutschen. Die Betroffenen müssen durch die Suchtberatung viel früher erreicht werden."
Die Sachverständigen machten deutlich, dass die Klienten die Suchtberatung häufig bereits in schlechtem gesundheitlichem Zustand erreichen. Anders als vor zehn Jahren steigen die Zahlen bei der geschlossenen Unterbringung wieder. Dabei handelt es sich nicht nur um Alkohol-, sondern auch um Mischkonsumenten. Dies sei ein Phänomen, das so in anderen Bundesländern nicht zu beobachten sei.
Insgesamt steige die Zahl der Suchtkranken in Sachsen. Waren 1995 fünf von 1.000 Menschen suchtkrank, sind es 2010 sieben von 1.000 Menschen.
Bundesweit wird ein Fachkraftschlüssel von 1:15.000 Einwohner empfohlen.
In Sachsen liegt dieser durchschnittlich bei 1:23.000 Einwohner.
"Mit 4 Mio. Euro für die Suchtberatung könnte in Sachsen ein Fachkraftschlüssel von 1:20.000 erreicht werden."
Die regionalen Unterschiede in Sachsen sind derzeit beträchtlich. Schlusslicht bildet der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit einer Relation von 1: zu mehr als 30.000, während Kommunen wie Leipzig ein Verhältnis von 1:20.000 aufweisen.
Die öffentliche Anhörung zur ambulanten Suchtkrankenhilfe im Sozialausschuss des Sächsischen Landtags fand auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN statt. Leider hatten CDU und FDP darauf verzichtet, eigene Sachverständige zu benennen. » Grüner-Antrag ‚Ambulante Suchtkrankenhilfe gewährleisten – Finanzierung sicherstellen‘ (Drs. 5/2337)