PM 2011-090: Polizeiorganisation – GRÜNE fordern gesetzliche Festlegung von Interventionszeiten bei Blaulichteinsätzen
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag fordert die gesetzliche Festlegung von Interventionszeiten bei sogenannten Blaulichteinsätzen der Polizei. Ein entsprechender Antrag der Fraktion wird am kommenden Donnerstag im Innenausschuss behandelt.
"Die Polizeiinterventionszeiten sollten landesweit und öffentlich ausgewertet werden. Für Blaulichteinsätze bei Gefahr für Leib und Leben schlagen wir außerdem eine gesetzliche Regelung vor. Nur so wird ein zuverlässiges Eintreffen der Polizei vor Ort garantiert", erklärt Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion.
"Angesichts der bereits erkennbaren Lücken in der Polizeipräsenz vor Ort befürchten wir sonst, dass Standortkonzentration und Stellenabbau künftig zu noch längeren Interventionszeiten führen als bisher."
Innenminister Markus Ulbig hatte in dem Organisationskonzept ‚Polizei.Sachsen.2020‘ zur geplanten Schließung von über 30 Polizeirevieren und Streichung von mehr als 2.000 Stellen angeblich auch das Kriterium ‚angemessener Interventionszeiten‘ zugrunde gelegt.
In seiner Stellungnahme zum Antrag der GRÜNEN-Fraktion (Drs 5/5053) musste er jedoch einräumen, dass die Zeit zwischen Eintreffen des Notrufes bis zum Einsatz der Polizei am Tatort (sog. Interventionszeit) in Sachsen bisher statistisch weder erfaßt noch ausgewertet wird.
"Das Organisationskonzept des Innenministers ist eine Mogelpackung. Bis heute werden Interventionszeiten in Sachsen nicht analysiert. Das neue Polizeikonzept ist nicht das Papier wert auf dem es steht", resümiert Jähnigen. "Dieses Defizit gehört schleunigst ausgeglichen."
» GRÜNE Antrag ‚Interventionszeiten bei der sächsischen Polizei‘ (Drs 5/5053) wird am Donnerstag den 07. April im Innenausschuss des Landtages beraten.
» Stellungnahme der Staatsregierung zum GRÜNEN-Antrag
Hintergrund:
Die Aussage des Innenministers zu den ‚angemessenen Interventionszeiten‘ ist auf S. 11 des Organisationskonzeptes ‚Polizei.Sachsen.2020‘ dokumentiert – dieses finden Sie hier …
Unter der Interventionszeit versteht man den Zeitraum vom Eintreffen des Notrufes bis zum Einsatz der Polizei am Tatort.
Die Festlegung von Interventionszeiten wird in anderen Bundesländern und von Fachleuten in Sachsen analog zu den Hilfsfristen der Feuerwehren und Rettungsdienste gefordert.