PM 2011-093: Kennzeichnungspflicht für Polizei – Grüner Gesetzentwurf im Innenausschuss abgelehnt
Der Gesetzesentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Einführung der individuellen Kennzeichnungspflicht für Polizeibedienstete ist in der heutigen Sitzung des Innenausschusses abgelehnt worden.
"Wir wollen mehr Bürgernähe für die Polizei. Das Tragen von Namensschildern verbessert auch die Nachvollziehbarkeit von Polizeihandeln bei der rechtlichen Nachprüfung. Es ist schade, dass sich CDU und FDP in Sachsen im Unterschied zu anderen Bundesländern hartnäckig gegenüber diesem Anliegen verschließen", bedauert Eva Jähnigen, die innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion.
So wird derzeit im Brandenburger Landtag ein Gesetz-Entwurf der CDU-Fraktion auf Einführung der Kennzeichnungspflicht beraten. In der ersten Wahlperiode des Sächsischen Landtags hatte die damalige FDP-Fraktion ebenfalls die Einführung von Namensschildern und Kennzeichen für die Polizei gefordert.
"Bürgerrechtsorganisationen wie Amnesty international fordern seit Jahr und Tag die Kennzeichnungspflicht für alle Polizisten. Auch in Sachsen gibt es bereits Polizeibeamte, für die das Tragen ihres Namensschildes eine Selbstverständlichkeit ist. Sie berichten nur von positiven Reaktionen aus der Bevölkerung", so Jähnigen.
"Unser Gesetzesentwurf sieht vor, dass Polizeibedienstete generell Schilder mit Namen und Dienstgrad tragen. Bei Großeinsätzen kann das Namensschild durch ein individualisierbares Kennzeichen ersetzt werden. Ausnahmen sind zum Schutz von Einsatzzielen und Personen möglich. Solche Entscheidungen müssen dem Gesetzesentwurf nach schriftlich dokumentiert werden."
Die Regelung sollte sowohl für den Polizeivollzugsdienst als auch für die kommunalen Polizeibehörden (Ordnungsämter, Ausländerbehörden) gelten.
» Gesetzesentwurf der GRÜNEN-Fraktion