Datum: 08. April 2011

PM 2011-095: Sitzung des Immunitätsausschusses – Zweifel an exemplarischer Strafverfolgung ausräumen

Zur Entscheidung des Immunitätsausschusses, den Beschluss über die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Dr. André Hahn zu vertagen und die Staatsanwaltschaft um eine Präzisierung des Tatvorwurfs zu bitten, erklärt Karl-Heinz Gerstenberg, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag und Mitglied des Immunitätsausschusses:
"Aus den vorliegenden Unterlagen geht nicht hervor, welche konkrete Tathandlung Herrn Hahn vorgeworfen wird und warum Anklage erhoben werden soll, obwohl Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz in vergleichbaren Fällen eingestellt wurden."
"Darum ist es eine weise Entscheidung des Ausschusses, die Staatsanwaltschaft aufzufordern, weitere Unterlagen vorzulegen. Die Staatsanwaltschaft muss den Eindruck widerlegen, dass für sie allein die Funktion als Fraktionsvorsitzender für die Anklageerhebung ausschlaggebend war."
"Es ist so erfreulich wie notwendig, dass alle Ausschussmitglieder der demokratischen Fraktionen diese Zweifel ausgeräumt sehen wollen, bevor sie über die Aufhebung der Immunität entscheiden. Die verfassungsrechtlich verbürgte Immunität von Abgeordneten darf nicht leichtfertig aufgegeben werden."